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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2016) Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Czy mogę podać koszty pogrzebu w nieograniczonej wysokości?

Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.

Seit 2003 gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Diese Grenze sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihre Aufwendungen in vollem Umfang geltend zu machen und einzeln aufzulisten.

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