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Rodzina korzyści podatkowe związane z

Wniosek o korzyści podatkowych związanych z rodziną


Tutaj możesz złożyć wniosek obywatela UE / EOG członkowskim stosowanie ulg podatkowych związanych z rodziną:

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025):



Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?

Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die im Ausland wohnen, gelten folgende Regeln:

  • Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die (1) im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und (2) zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu zählen alle Personen mit diplomatischem oder konsularischem Status.
  • Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. hierzu zählen Personen ohne diplomatischen oder konsularischen Status, die sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Nur wenn der Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat liegt, stehen ihnen neben den personenbezogenen auch die familienbezogenen Steuervergünstigungen zu.

(2016): Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?


pomoc polowa

Proszę o korzystanie z ulg podatkowych związanych z rodziną.

Wählen Sie hier, ob Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen wollen:

  • bei im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten oder Lebenspartner
  • bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder der EWR tätig sind.

Als Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit Ihren Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit ein.

Wichtig: Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten sind auf der Seite "Antrag auf inländische Steuerpflicht" anzugeben.




Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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