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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2020) Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

Sie können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale beruflich genutzte Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Arbeitsmittel (Beispiele) können Sie u.a. absetzen:

  • Computer
  • Laptop
  • Smartphone
  • Headset
  • Drucker, Kopierer Faxgerät
  • 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten (max. 20 Euro p.M.)
  • Büromaterial (z.B. Stifte, Papier, Aktenordner etc.)
  • Büromöbel (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank)
  • Fachliteratur

Bewertungen des Textes: Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

         

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Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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