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Abgabe der Steuererklärung



Jak mogę złożyć zeznanie podatkowe?

Przekazują Państwo swoje dane w sposób bezpieczny i zaszyfrowany elektronicznie poprzez złożenie zeznania online bezpośrednio do urzędu skarbowego - z certyfikatem osobistym lub z certyfikatem portalowym Lohnsteuer kompakt. 

Alternatywnie mają Państwo możliwość złożenia zeznania w formie papierowej z elektroniczną transmisją danych i późniejszym podpisem. W tym przypadku podpisany druk zeznania podatkowego wraz z dokumentami uzupełniającymi wysyłają Państwo pocztą do swojego urzędu skarbowego.

Przegląd możliwych form złożenia zeznania:

  • Złożenie zeznania online
    Złóż swoje zeznanie podatkowe wyłącznie online. Nie ma potrzeby wysyłania zeznania podatkowego pocztą. Dla swojego bezpieczeństwa musisz zidentyfikować się cyfrowo.
  • Złożenie zeznania podatkowego online z własnym certyfikatem
    Złóż zeznanie podatkowe czysto online z osobistym certyfikatem Elster. Nie ma potrzeby wysyłania zeznania podatkowego pocztą.
  • Złożenie zeznania w formie papierowej z elektroniczną transmisją danych
    Najpierw składasz dane online w urzędzie skarbowym. Następnie wysyłasz do urzędu skarbowego podpisany druk zeznania podatkowego.
Ważna wskazówka: Niestety organy podatkowe nie pozwalają już na złożenie zeznania w tej formie od roku podatkowego 2021. Wystarczy skorzystać z innej dogodnej opcji składania dokumentów. W przypadku zeznań za wcześniejsze lata podatkowe nadal można stosować "złożenie zeznania w formie papierowej z elektroniczną transmisją danych".
  • Papierowe złożenie wypełnionych formularzy podatkowych
    Ta opcja już nie istnieje od czerwca 2021 ze względu na zmiany techniczne. Wystarczy skorzystać z wygodnej innej opcji złożenia zeznania.


Nie ma tu różnic cenowych, więc mogą Państwo swobodnie wybrać formę zeznania, jaką Państwo chcą. Niezależnie od formy złożenia zeznania, Lohnsteuer kompakt poinformuje Państwa oczywiście o wymaganych prawem dowodach, które należy dostarczyć do urzędu skarbowego pocztą.

Aby Państwa zeznanie podatkowe było prawomocne, w przypadku składania go w formie papierowej koniecznym jest złożenie podpisu, czyli nawet w przypadku składania go w formie papierowej z elektroniczną transmisją danych, skompresowane zeznanie podatkowe należy na końcu wydrukować, podpisać na pierwszej stronie, a następnie wysłać do urzędu skarbowego.

Jak mogę złożyć zeznanie podatkowe?



Złożenie zeznania w formie elektronicznej

Bei der Online-Abgabe mit Identifikation überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung. Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, sodass Sie deutlich weniger Nachweise als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Um dieses Verfahren zu nutzen, müssen Sie sich zu ihrer Sicherheit digital identifizieren.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Empfangsbestätigung sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig

Wenn Sie die Steuererklärung per Online-Abgabe an das Finanzamt übertragen wollen, ist die Identifizierung des Nutzers gesetzlich (§ 87d Abgabenordnung) vorgeschrieben. Vor der Übermittlung der Daten muss Lohnsteuer kompakt sich Gewissheit über die Person und die Anschrift des übermittelnden Auftraggebers verschaffen. Zu diesem Zweck nutzen wir bei der Online-Abgabe verschiedene Wege, um Sie als Nutzer zu identifizieren.

Złożenie zeznania w formie elektronicznej



Złożenie zeznania online z własnym certyfikatem

Bei der Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung. Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, so dass Sie deutlich weniger Nachweise als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Für eine papierlose Abgabe mit eigenem Zertifikat (authentifizierte Übermittlung) benötigen Sie ein kostenloses Zertifikat der Finanzverwaltung. Dieses Zertifikat ermöglicht eine sichere Authentifizierung der übertragenen Steuererklärung, so dass Sie nicht mehr zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck einsenden müssen. Das Zertifikat für die authentifizierte Übermittlung können Sie nur auf der Seite www.elster.de beantragen.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Empfangsbestätigung sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung  quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig

Bei der Online-Abgabe mit Ihrem persönlichen Zertifikat müssen Sie eventuell trotzdem Pflichtbelege per Post nachreichen.

Złożenie zeznania online z własnym certyfikatem



Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung

Bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung.

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt diese Abgabeart ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die „Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung“ genutzt werden.

Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, so dass Sie deutlich weniger Belege als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen einerseits eine Empfangsbestätigung erzeugt und andererseits die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig: Papier-Abgabe Ihrer Dokumente

So schließen Sie die Abgabe Ihrer Steuererklärung ab:

  1. Rufen Sie die Seite "Meine Steuererklärung" auf.
  2. Laden Sie dort die komprimierte Steuererklärung herunter.
  3. Drucken und prüfen Sie die komprimierte Steuererklärung.
  4. Unterschreiben Sie auf der ersten Seite an der markierten Stelle.
  5. Senden Sie die Erklärung mit etwaigen Belegen per Post ans Finanzamt.

Wird die unterschriebene Steuererklärung nicht an das Finanzamt gesendet, erfolgt keine Bearbeitung Ihrer Steuererklärung. Die übertragenen Daten werden dann nach sechs Monaten automatisch auf den Servern der Finanzbehörden gelöscht.

Unser Tipp: Ihre Angaben können Sie ergänzen oder ändern. Eine erneute Abgabe ist immer kostenfrei möglich.

 

Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung



Złożenie wypełnionych formularzy podatkowych w formie papierowej


Uwaga: Ta opcja już nie istnieje od czerwca 2021 ze względu na rozwój techniczny.


Zachęcamy do użycia innej wygodnej formy złożenia zeznania.

Złożenie wypełnionych formularzy podatkowych w formie papierowej



Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht

Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten. Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht an das Finanzamt schicken, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

 

Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet

In diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung problemlos erneut online an Ihr Finanzamt übermitteln und danach die aktualisierte komprimierte Erklärung unterschrieben einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen ("Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung").

Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

 

Fall 3: Steuererklärung rein online abgegeben

Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut elektronisch zertifiziert an Ihr Finanzamt übermitteln. Informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

 

Fall 4: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor

Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen. Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben ("Einspruch wegen Irrtums") an.

Kundenservice

Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit unserem Kundenservice ([email protected]) in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.

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