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Bestattungskosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Bestattungskosten



Wer kann Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben?

Wer für einen verstorbenen Angehörigen die Bestattungskosten übernimmt, kann diese in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Allerdings müssen die Beerdigungskosten für Sie zwangsläufig sein, das bedeutet, dass Sie dem Verstorbenen gegenüber unterhaltsverpflichtet sein müssen. Das ist beispielsweise bei Eltern, Kindern oder Ehegatten der Fall. Auch als Erbe sind Sie zur Zahlung für die Bestattung verpflichtet. Wenn Sie die Bestattungskosten allerdings aus dem Nachlass des Verstorbenen finanzieren können, dürfen Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben, das gilt auch für den Nachlass eines Ehepartners.
Es wird auch anerkannt, wenn Sie aus sittlichen Gründen die Bestattung für einen mittellosen, nicht unterhaltsberechtigten Angehörigen übernehmen. Allerdings erkennt das Finanzamt maximal 7.500 Euro als angemessene Höhe für Bestattungskosten unter den außergewöhnlichen Belastungen an.

Tipp: Als außergewöhnliche Belastungen können Sie die tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden jedoch nicht in voller Höhe anerkannt. Denn es wird hiervon noch Ihre zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder und wird vom Finanzamt berechnet. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte. Auf jeden Fall sollten Sie die entsprechenden Ausgaben nachweisen können.

(2009): Wer kann Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben?


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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