Vorsicht: Nicht immer kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Kosten, die Sie bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben, können Sie nicht auch noch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Die Art, wie Sie die Kosten absetzen, können Sie jedoch nicht selbst bestimmen. Wenn die Kosten beispielsweise als Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, müssen sie auch als solche angegeben werden, das gilt genauso für die außergewöhnlichen Belastungen. Das betrifft beispielsweise für die Kosten der Kinderbetreuung, die nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können, auch wenn der Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten vielleicht schon überschritten ist.
Auch personenbezogene Dienstleistungen, für einen Friseur oder eine kosmetische Behandlung beispielsweise, gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen, selbst wenn sie in Ihrem Haushalt stattfinden.
Dienstleistungen, die im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgelistet sind, können Sie hingegen angeben.
Nicht begünstigt sind jedoch Arbeiten, die nicht in Ihrem privaten Haushalt erledigt werden, beispielsweise, wenn Sie Ihre Wäsche zum Waschen in eine Reinigung geben.
Handwerkerleistungen, für die Sie nach einem Versicherungsschaden Leistungen durch Ihre Versicherung (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung beispielsweise) erhalten, können Sie nicht in der Steuererklärung geltend machen. Auch Versicherungsleistungen, die Sie erst später erhalten werden, müssen einbezogen werden.
Keinen Steuerabzug gibt es ebenfalls für haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht in Ihrem Privathaushalt stattfinden. Hierzu zählt beispielsweise die Reinigung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers, einer Zweitwohnung oder Ihrer Firma. Solche Ausgaben zählen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Kosten für eine Reinigungshilfe allerdings, die sowohl in einem häuslichen Arbeitszimmer als auch in Ihrer Privatwohnung tätig ist, können zeitanteilig aufgeteilt werden. Der berufliche Teil gehört zu den Betriebskosten oder Werbungskosten, der private Teil zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
Werden haushaltsnahe Dienstleistungen sowohl auf dem Privatgrundstück als auch auf öffentlichem Gelände ausgeführt, ist diese Tätigkeit nach einem BFH-Urteil insgesamt steuerbegünstigt. Dies gilt beispielsweise für das Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen, nicht aber auf öffentlichen Straßen. Die Kosten für den Winterdienst vor dem eigenen Grundstück sind also mit 20 Prozent von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12).
In 2020 hat der BFH dann aber geurteilt, dass Aufwendungen für die Straßenreinigung vor dem Grundstück nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG steuerbegünstigt sind (BFH-Urteil vom 13.5.2020, VI R 4/18).
Jüngst hat das Bundesfinanzministerium zu der Rechtsprechung des BFH folgende Übersicht veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 1.9.2021, IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001):
| Maßnahme |
Begünstigt |
Nicht begünstigt |
Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Straßenreinigung |
|
|
|
| – Fahrbahn |
|
X |
|
| – Gehweg |
X |
|
X |
| Winterdienst |
|
|
|
| – Fahrbahn |
|
X |
|
| – Gehweg |
X |
|
X |
Darüber hinaus verfügt das BMF: Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße. Diese Haltung entspricht dem BFH-Urteil vom 28.4.2020 (VI R 50/17).
Vorsicht: Nicht immer kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Kann ich auch als Mieter die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen?
Ja. Sie müssen nicht Eigentümer der Wohnung sein, um bestimmte Kosten steuerlich geltend zu machen.
Steuervorteil auch für Mieter möglich
Auch als Mieter können Sie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Das gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, auch wenn der Vermieter der Auftraggeber war. Entscheidend ist, dass Sie die Kosten über die Betriebskosten mitbezahlt haben.
Diese Betriebskosten sind absetzbar
Viele Posten aus Ihrer Betriebskostenabrechnung können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen eingestuft werden, z. B.:
- Gartenpflege
- Hausreinigung
- Hausmeisterdienste
- Schornsteinfeger
- Aufzugswartung
Voraussetzung: Bescheinigung vom Vermieter
Damit Sie diese Kosten beim Finanzamt geltend machen können, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Vermieter. Eine normale Betriebskostenabrechnung reicht in der Regel nicht aus.
Sie haben jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf diese Bescheinigung. Grundlage ist § 35a EStG in Verbindung mit der Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016.
Steuervorteil auch bei selbst beauftragten Leistungen
Wenn Sie als Mieter selbst einen Handwerker oder eine Haushaltshilfe beauftragen (z. B. Fensterputzer oder Maler), können Sie diese Ausgaben ebenfalls absetzen – unabhängig von der Betriebskostenabrechnung. Die Arbeiten müssen allerdings in Ihrer Wohnung stattfinden.
Rechtsprechung bestätigt Mieteranspruch
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.04.2023 (VI R 24/20) entschieden, dass Mieter auch dann Anspruch auf Steuervergünstigung haben, wenn sie nicht selbst Auftraggeber der Leistung waren.
Was tun bei Problemen mit dem Vermieter?
Wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt oder zusätzliche Belege verlangt, können Sie sich auf Ihr Recht auf Belegeinsicht nach § 259 Abs. 1 BGB berufen.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Sie die Belege:
- einsehen,
- abfotografieren,
- scannen oder
- kopieren.
Bei preisgebundenem Wohnraum erlaubt § 29 Abs. 2 Satz 1 der Berechnungsverordnung, sogar Kopien gegen Kostenerstattung anzufordern (BGH-Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05).
Kann ich auch als Mieter die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen?
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerermäßigungen im Haushalt?
Voraussetzungen für Steuerermäßigungen im Haushalt
Für die steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden sein
Steuerlich begünstigt sind nur Tätigkeiten, die innerhalb der Wohnung oder des Grundstücks ausgeführt werden. Nicht begünstigt sind zum Beispiel:
- Pflegeleistungen in einer Tagespflegeeinrichtung
- Reparaturen von Haushaltsgeräten in der Werkstatt des Dienstleisters
- Müllabfuhr – die eigentliche Entsorgung erfolgt außerhalb des Haushalts
Hinweis: Das Leeren der Mülltonne gilt als Nebenleistung. Die Hauptleistung ist die Entsorgung. (FG Köln, 26.01.2011, 4 K 1483/10; FG Münster, 24.02.2022, 6 K 1946/21 E)
2. Der Haushalt muss sich in der EU oder im EWR befinden
Nur haushaltsnahe Leistungen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind steuerlich begünstigt.
3. Nur einmaliger Höchstbetrag pro Steuerpflichtigem
Bei mehreren Haushalten (z. B. Hauptwohnung und Zweitwohnsitz) kann der Höchstbetrag für Steuerermäßigungen nur einmal in Anspruch genommen werden.
4. Keine Doppeltberücksichtigung
Aufwendungen sind nicht absetzbar, wenn sie bereits als:
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
steuerlich berücksichtigt wurden.
Besonderheit bei Wohnungseigentümern
Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können die Steuerermäßigung auch dann nutzen, wenn:
- die Gemeinschaft oder der Verwalter als Auftraggeber auftritt
- die Maßnahme über das Gemeinschaftseigentum abgewickelt wird
Der steuerliche Vorteil wird anteilig nach Miteigentumsanteil gewährt.
Aktuelle Rechtsprechung: Erhaltungsrücklage
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage gelten nicht im Jahr der Zahlung als Werbungskosten. Erst wenn der Verwalter die Mittel tatsächlich verwendet, sind sie abziehbar. (BFH-Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24)
Müllabfuhrgebühren: Aktuelle Situation
Die Kosten für die Müllabfuhr können derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Begründung:
- Die Hauptleistung – die Entsorgung – erfolgt außerhalb des Haushalts
- Das Abholen gilt nur als untergeordnete Nebenleistung
Diese Sichtweise wurde vom Finanzgericht Münster bestätigt. Eine Revision wurde aus verfahrensrechtlichen (nicht inhaltlichen) Gründen abgelehnt.
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerermäßigungen im Haushalt?
Какие расходы подлежат льготному налогообложению?
К льготным расходам относятся валовая заработная плата или заработная плата (в случае "мини-работ"), а также взносы на социальное страхование, оплаченные работодателем, подоходный налог, включая надбавку солидарности и церковный налог, взносы на страхование от несчастных случаев, взносы в соответствии с Законом о компенсации расходов (U 1 и U 2).
Какие расходы подлежат льготному налогообложению?
Какие документы необходимы для получения налогового вычета в соответствии с § 35a Закона о подоходном налоге?
Чтобы получить налоговое снижение в соответствии с § 35a EStG (бытовые услуги, услуги ремесленников и расходы на уход), необходимо выполнить определенные условия и предоставить доказательства.
1. Счета и подтверждения платежей
Поставщик услуг должен выдать надлежащий счет, в котором отдельно указаны затраты на рабочую силу и материалы. Льготы предоставляются только на затраты на рабочую силу, машины и транспорт, а также на соответствующий НДС. Платеж должен быть произведен по безналичному расчету, наличные платежи не принимаются.
2. Бытовые услуги и расходы на уход
К бытовым услугам относятся не только классические задачи, такие как уборка или садовые работы, но и уход на дому за нуждающимися в уходе лицами. С 2009 года подтверждение степени нуждаемости в уходе не требуется.
3. Отсутствие расчета эксплуатационных расходов
Если у Вас еще нет расчета эксплуатационных расходов за текущий налоговый год, Вы можете предоставить расчет за предыдущий год. Важно год получения расчета.
4. Судебные решения по расходам на уход
Решение BFH от 03.04.2019 (стационарный уход не подлежит вычету, номер дела: VI R 19/17)
Федеральный финансовый суд постановил в 2019 году, что вычитаются только расходы на собственный уход или проживание в доме престарелых. Если дети оплачивают расходы на стационарный уход за родителями, это не подлежит налоговому вычету.
Решение Финансового суда Берлин-Бранденбург от 11.12.2019 (амбулаторный уход подлежит вычету, номер дела: 3 K 3210/19)
Финансовый суд Берлин-Бранденбург постановил, что расходы на амбулаторный уход за родственниками подлежат вычету, если уход осуществляется в доме налогоплательщика.
Решение BFH от 12.04.2022 (амбулаторный уход подлежит вычету, стационарный уход по-прежнему не подлежит вычету, номер дела: VI R 2/20)
BFH постановил в 2022 году, что амбулаторный уход в доме родителей также подлежит вычету, если ребенок обязан по договору. Расходы на стационарный уход по-прежнему не подлежат налоговому вычету.
Какие документы необходимы для получения налогового вычета в соответствии с § 35a Закона о подоходном налоге?
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35a EStG.
Man unterscheidet zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Je nach Einordnung der Dienstleistung gelten verschiedene Höchstbeträge für die Berücksichtigung.
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn in einem Privathaushalt von einer nicht zum Haushalt gehörenden Person eine Tätigkeit ausgeübt wird, die üblicherweise durch Haushaltsmitglieder erledigt würde, zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Backen, Nähen, Waschen, Putzen, Versorgung von Kindern und Alten, Gartenarbeit.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt liegt immer dann vor, wenn
- das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung monatlich über 556 Euro liegt oder
- mehrere Minijobs unter Zusammenrechnung die Grenze von 556 Euro monatlich überschreiten.
Nicht begünstigt sind Tätigkeiten als Chauffeur, Sekretär oder Gesellschafter.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.
- die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
- die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
- die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).
Handwerkerleistungen
Im Rahmen der Handwerkerleistungen sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Eigentumswohnung, Haus, Mietwohnung) begünstigt. Dazu gehören z. B.
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o. Ä.,
- Reparaturen oder Austauscharbeiten an Fenstern und Türen,
- Streichen, Reparaturen und Austauscharbeiten an Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Einbauküchen, Heizkörpern und -rohren,
- Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
- Reparaturen, Wartungs- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen durch Elektriker und Klempner,
- Modernisierungsarbeiten im Badezimmer,
- Reparaturen und Wartungsarbeiten an Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personal Computer),
- Maßnahmen der Gartengestaltung (z. B. Pflasterarbeiten, Gartenneuanlage),
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück,
- Kontrollarbeiten (z. B. Schornsteinfeger, Blitzschutz, Feuerlöscher und -melder).
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Сколько налогов я могу сэкономить за счет услуг, связанных с домашним хозяйством, и счетов за услуги мастеров?
В зависимости от вида трудовых отношений и характера работы услуги, связанные с домашним хозяйством, по-разному поддерживаются в налоговой декларации. Расходы могут быть учтены в налоговых целях в следующем размере в зависимости от их вида:
20 процентов, максимум 510 евро
- для помощи по хозяйству в рамках мини-работы,
20 процентов, максимум 4.000 евро
- для помощи по хозяйству в рамках трудового договора, подлежащего социальному страхованию,
- для услуг по уходу и присмотру (в том числе в домах престарелых)
- для услуг, связанных с домашним хозяйством, в рамках самостоятельной деятельности.
20 процентов, максимум 1.200 евро
- для услуг ремесленников, однако только заработная плата и транспортные расходы плюс НДС, не включая стоимость материалов.
Ваши расходы на помощь по хозяйству, услуги, связанные с домашним хозяйством, и услуги ремесленников вычитаются из налогового обязательства в размере 20 процентов.
Если Вы не платите подоходный налог или платите его в очень небольшом размере, к сожалению, у Вас нет возможности получить налоговую льготу за услуги, связанные с домашним хозяйством, или услуги ремесленников.
Максимальные суммы для отдельных услуг не сокращаются пропорционально, если услуга предоставлялась не в течение всего года. Например, если Вы нанимали уборщицу только на несколько месяцев в году, выплаченная заработная плата будет вычтена из налогового обязательства в размере 20 %, максимум до максимальной суммы.
С другой стороны, Вы не можете заявить расходы на услуги, связанные с домашним хозяйством, несколько раз. Исключение: Вы совместно с другими лицами участвуете в оплате ухода за человеком. Однако Вы не можете заявить двойную максимальную сумму для двух уборщиц, даже если у Вас несколько домохозяйств в разных квартирах.
Налоговая инспекция считает несколько домохозяйств в разных квартирах одним домохозяйством. Если Вы и Ваш супруг(а) выбираете раздельное налогообложение, для каждого супруга действует половина максимальной суммы для соответствующей услуги, связанной с домашним хозяйством. Однако Вы также можете подать заявление на другое пропорциональное распределение. Даже если Вы живете вместе без брака, Вы можете претендовать только на половину максимальной суммы для себя. В целом максимальная сумма для налогового вычета предоставляется только один раз на домохозяйство.
Господин Шмитт 2025 ремонтирует свой дом (стоимость: 6.000 евро с НДС), нанимает уборщицу на условиях неполной занятости (4.800 евро) и имеет садовника (1.200 евро с НДС), а также службу ухода за матерью, которая живет с ним в домохозяйстве (4.000 евро с НДС). Благодаря этим расходам господин Шмитт экономит подоходный налог в следующем размере:
- Вычет за ремонт (20 процентов от 6.000 евро, макс. 1.200 евро): 1.200 евро
- Вычет за уборщицу (20 процентов от 4.800 евро, макс. 510 евро): + 510 евро
- Вычет за садовника и службу ухода (20 процентов от 5.200 евро, макс. 4.000 евро): + 1.040 евро
Общий налоговый вычет 2.750 евро
Эта сумма вычитается из подоходного налога. Господин Шмитт может получить возврат от налоговой инспекции, если его предварительно уплаченный налог на заработную плату или подоходный налог выше.
Сколько налогов я могу сэкономить за счет услуг, связанных с домашним хозяйством, и счетов за услуги мастеров?
Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?
Steuerermäßigung für Pflege im Haushalt (§ 35a EStG)
Für die Pflege einer Person in Ihrem Haushalt können Sie 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro, direkt von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Das gilt für die Pflege von Ihnen selbst oder Ihres Ehepartners – nicht jedoch für Angehörige, die nicht in Ihrem Haushalt leben (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).
Begünstigt sind Leistungen der Grundpflege und Betreuung (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege sind abziehbar, wenn sie im Pflegeleistungskatalog der Pflegeversicherung stehen. Entscheidend ist, dass die Pflege im Haushalt der pflegenden oder der gepflegten Person erfolgt – auch in einem Altenheim. Die Steuerermäßigung ist haushaltsbezogen, sie wird also pro Haushalt nur einmal gewährt.
Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Es kann sinnvoll sein, statt des Pflege-Pauschbetrags die tatsächlichen Kosten geltend zu machen – besonders wenn 20 % dieser Kosten den Pauschbetrag übersteigen. So sind bis zu 4.000 Euro jährlich direkt steuermindernd anrechenbar.
Die Pflege-Pauschbeträge:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro
Der Pauschbetrag kann nur geltend gemacht werden, wenn der Pflegebedürftige die Pflegekosten nicht selbst tragen kann.
Abziehbarkeit bei Pflege von Angehörigen
Nach früherer Rechtsprechung waren Pflegekosten für Angehörige nur abziehbar, wenn diese im eigenen Haushalt lebten. Dies hat sich durch ein BFH-Urteil (12.4.2022, VI R 2/20) geändert: Auch wenn Kinder die ambulante Pflege ihrer Eltern im Haushalt der Eltern finanzieren, können sie die Kosten absetzen – unter folgenden Bedingungen:
- Es handelt sich um ambulante Pflege,
- Der Pflegevertrag wurde vom Zahlenden (z. B. Kind) abgeschlossen und verpflichtet ihn persönlich zur Zahlung.
Keine Abzugsfähigkeit bei stationärer Pflege
Für stationäre Pflegekosten (z. B. Heimunterbringung) gilt weiterhin: Eine steuerliche Abzugsfähigkeit besteht nicht, wenn die Kinder die Kosten für ihre Eltern übernehmen. Der BFH erkennt hier keinen eigenen Aufwand an (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).
Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?