c’t-Magazin: Steuererklärung: Guter Rat ist günstig

Etliche Arbeitnehmer müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben. Besonders günstige Hilfe finden sie bei Steuer-Webdiensten im Internet. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben die Webdienste mächtig zugelegt: Die meisten können inzwischen weit mehr als nur einfache Steuerfälle bearbeiten, schreibt das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 12/15.

Gemessen an den weit verbreiteten Steuerprogrammen auf dem PC sind die Webdienste sehr flexibel: Man kann von jedem beliebigen Rechner mit Internetanschluss darauf zugreifen, muss sich nicht um eine Installation und anschließende Updates kümmern und günstiger sind sie auch – vor allem, wenn man nur einen Steuerfall damit bearbeiten möchte. Alle sechs von der c’t-Redaktion getesteten Webdienste lassen sich vorab ausprobieren, erst wenn man die Steuererklärung tatsächlich abgibt, kostet das Geld.

„Wer seine Steuererklärung allerdings bis ins letzte Detail optimieren möchte, ist bei einer umfangreich ausgestatteten PC-Software besser aufgehoben“, erklärt c’t-Redakteur Jan Schüßler. „Die Webdienste sind noch nicht ganz so ausgefeilt wie die Desktop-Programme.“ Außerdem unterstützen sie die vorausgefüllte Steuerklärung nicht. Die Finanzverwaltung ermöglicht Steuerzahlern über diesen Dienst, ihre gespeicherten Daten aus dem Vorjahr abzurufen.

Im c’t-Test zeigte sich, dass die Webdienste unterschiedliche Stärken und Schwächen haben. Wer nur einen einfachen Steuerfall hat und möglichst wenig Geld ausgeben will, findet in Taxango den richtigen Dienst. Er eignet sich optimal für Studenten und Berufsanfänger. Für aufwändigere Steuerfälle empfiehlt die Redaktion Lohnsteuer kompakt.

Auch Smartsteuer ist ein solides Angebot, das vor allem mit unterschiedlich umfangreichen Hilfetexten und einer klaren und einfachen Bedienbarkeit punktet. Steuer Fuchs empfiehlt sich für den Profi, der Webdienst bietet nur wenig Hilfe an, hat dafür aber als einziger die sichere Online-Abgabe mit Signatur im Paket.

Quelle: c’t- Pressemitteilung vom 18.05.2015.