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Venituri din chirii

Acest text se referă la Steuererklärung 2016. Versiunea pentru Steuererklärung 2025 o puteți găsi la:
(2025): Venituri din chirii



Was muss ich zur Vermietung einer Ferienwohnung wissen?

Wenn Sie Ihr Ferienhäuschen steuerlich geltend machen wollen, müssen Sie teilweise hohe Hürden überwinden, denn der Fiskus beteiligt sich nur, wenn der Schwerpunkt der Immobilie auf dessen Vermietung liegt. Dazu muss man dem Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht darlegen. Denn steuerlich absetzen kann man die Ausgaben und Verluste einer Ferienimmobilie nur, wenn die Gewinnerzielung durch Vermietung im Vordergrund steht. Hier jedoch liegt das große Problem. Kann man dem Finanzamt nämlich nicht glaubhaft machen, dass mit der Ferienwohnung Geld verdient werden soll, spricht es von "Liebhaberei", und aus der Steuerersparnis wird nichts. Am einfachsten weist man die Absicht der Gewinnerzielung nach, indem man die Ferienwohnung zunächst gar nicht selbst nutzt. Dies kann man dem Finanzamt etwa mit einem Maklervertrag darlegen, der die Eigennutzung für das ganze Jahr ausschließt. Daneben muss dem Finanzamt aber auch die Gewinnerzielungsabsicht durch die Vermietung dargelegt werden:

Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az: IX R 57/02) zufolge sollte die Immobilie mindestens 75 Prozent der ortsübliche Vermietungszeit über vermietet sein. Sollte eine solche Vermietungszeit nicht erreicht werden können, muss eine Ertragsprognose über einen Zeithorizont von 30 Jahren feststellen, dass in diesem Zeitraum ein Mietüberschuss erwirtschaftet werden kann (BFH: Az IX R 97/00). Diese Ertragsprognose muss ebenfalls eingereicht werden, wenn die Ferienimmobilie auch privat genutzt werden soll. Kommt die Prognose zu dem Ergebnis, dass ein Überschuss in dem 30-Jahres-Zeitraum nicht zu erwarten ist, werden die Werbungskosten nicht anerkannt. In diesem Fall müssen aber auch die Mieteinnahmen nicht versteuert werden. Kommt die Ertragsprognose zu einem positiven Ergebnis, so muss das Finanzamt die Kosten anerkennen. Dabei werden die absetzbaren Zeiträume der Vermietung mit den nicht absetzbaren Zeiträumen der Eigennutzung ins Verhältnis gesetzt. Je länger die Vermietungsdauer, desto mehr kann abgesetzt werden. Dabei kann auch eventueller Leerstand in den Vermietungszeitraum einfließen, zum Beispiel wenn vorher genau festgelegt wurde, wann die Ferienwohnung selbst genutzt wird. Ansonsten wird der Leerstand entsprechend dem Verhältnis von Vermietung und Selbstnutzung aufgeteilt.

Erkennt das Finanzamt alle Punkte an, können Anschaffungs- und Finanzierungskosten sowie Heizung, Strom oder Reparaturen steuerlich abgesetzt werden. Da besonders in den ersten Jahren, zum Beispiel durch Kreditzinsen, die Ausgaben über den Einnahmen liegen, kann der Verlust das zu versteuernde Einkommen mindern.

(2016): Was muss ich zur Vermietung einer Ferienwohnung wissen?


Ajutoare pentru câmp

Sonstige Mieteinnahmen, Umsatzsteuer

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie

  • Einnahmen erzielen aus der Vermietung von
    • Garagen,
    • Werbeflächen,
    • Grund und Boden für Kioske usw.,
  • Einnahmen erzielen aus der Vermietung von Grundstücksteilen für
    • Mobilfunkantennen,
    • Windkraftanlagen oder
    • WLAN-Hotspots.
  • Mieteinnahmen für frühere Jahre,
  • Mietvorauszahlungen aus Baukostenzuschüssen oder
  • Umsatzsteuer-Erstattungen aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung.
Öffentliche Zuschüsse

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie öffentliche Zuschüsse erhalten haben.

Mieteinnahmen für andere Räume

Hier können Sie Mieteinnahmen für andere Räume, die nicht Wohnzwecken dienen, erfassen.

Darunter fallen u.a. Mieteinnahmen für

  • Gewerberäume
  • Büros
  • Arztpraxen

Erfassen Sie nur die im Jahr 2016 tatsächlich erhaltenen Mieteinnahmen.

Mieteinnahmen für (vermietete) Wohnungen

Hier können Sie Mieteinnahmen für (vermietete) Wohnungen erfassen.

Erfassen Sie nur die im Jahr 2016 tatsächlich erhaltenen Mieteinnahmen.


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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