Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2015) Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Neue Regelung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Regelung seit 2015

Auf Kapitalerträge behalten die Banken die Abgeltungsteuer von 25 % sowie den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer ein. Zusätzlich müssen Kirchenangehörige auch noch Kirchensteuer zahlen. Dabei haben sie bis 2014 die Wahl, ob die Kirchensteuer wie die Abgeltungsteuer ebenfalls an der Quelle einbehalten oder ob sie im Rahmen der Steuerveranlagung festgesetzt werden soll. Soweit die Theorie. In der Praxis machen zahlreiche Anleger von dem Wahlrecht keinen Gebrauch - mit der Folge, dass auf die Kapitalerträge eben keine Kirchensteuer gezahlt wird.

Ab 2015 behalten die Banken von Kapitalerträgen die Kirchensteuer automatisch ein und führen sie zusammen mit der Abgeltungsteuer und dem Soli an das Finanzamt ab. Dazu fragen sie einmal jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern an, ob der Kunde am Stichtag 31. August des betreffenden Jahres kirchensteuerpflichtig war. In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraums möglich, z. B. bei Auszahlung einer Lebensversicherung. Die Neuregelung gilt für Kapitalerträge, die Ihnen ab dem 1.1.2015 zufließen.

Falls Sie nicht wünschen, dass die Bank Ihre Zugehörigkeit zur evangelischen oder katholischen Kirche erfährt, können Sie der Datenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen (sog. Sperrvermerk). In diesem Fall nehmen Sie nicht an dem automatisierten Verfahren teil, die Bank behält also keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein. Den Widerspruch müssen Sie bis zum 30. Juni des Jahres einlegen, wenn der Sperrvermerk noch für die Regelabfrage am 31.8. des Jahres berücksichtigt werden soll.

Allerdings müssen Sie dann im Rahmen der Steuererklärung die "Anlage KAP" zur Festsetzung der Kirchensteuer abgeben. Sie sollten wissen, dass das Bundeszentralamt den Sperrvermerk an Ihr Finanzamt übermittelt, sodass man dort leicht verfolgen kann, ob die "Anlage KAP" der Steuererklärung beiliegt bzw. ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt