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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2013) Was ist der Übungsleiterfreibetrag?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Ce este indemnizația fiscală pentru instructori?

Erzielen Sie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit, z.B. als Übungsleiter, Erzieher Ausbilder oder einer ähnlichen Beschäftigung bleiben diese bis zu einem Betrag von 2.100 Euro pro Jahr steuerfrei. Dies regelt der §3 Nr. 26 des EStG. Die gleiche Grenze gilt auch bei einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder wenn Sie nebenberuflich alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag der öffentlichen Hand oder zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken erfolgt.

Verdienen Sie bei Ihrer Beschäftigung mehr als 2.100 Euro, müssen Sie die Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder nichtselbständiger Arbeit versteuern.

Begünstigte im Sinne des Übungsleiterfreibetrages sind beispielsweise:

  • Sporttrainer oder Mannschaftsbetreuer
  • Chorleiter, Orchesterdirigenten oder Kirchenorganisten
  • Jugendliter, Ferienbetreuer

Nicht begünstigt dagegen sind folgende Tätigkeiten

  • Vorstandsmitglieder
  • Kassierer oder Gerätewart eines Sportvereins
  • Ausbilder von Tieren
  • Hallenwarte
  • Rettungssanitäter u.ä. bei Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen und Festumzügen

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"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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