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(2009) Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem Sie bzw. Ihre Familie sich vorwiegend aufhalten, also der Hauptwohnsitz. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung.

Sollten Sie währen des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig. Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei getrennter Veranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.

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