Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kranken- und Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kranken- und Pflegeversicherung



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können eingetragen werden, wenn sie für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wurden. Bei einer privaten Voll- oder Zusatzversicherung können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer tragen den im Sozialversicherungsbeitrag enthaltenen Arbeitnehmeranteil aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Beiträge zur Pflegeversicherung sind hier ebenfalls schon enthalten. Wer Beiträge für eine zusätzliche Pflegeversicherung zahlt, kann diese ebenfalls angeben.

Rentner tragen den Eigenanteil zur Krankenversicherung ein. Auch Beiträge zu einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung können geltend gemacht werden.

Wichtig: Erhalten Sie Bonuszahlungen von Ihrer Krankenkasse, aus bestimmten Wahltarifen beispielsweise, mindern diese den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beiträge zu einer freiwilligen Pflege- oder Krankenversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 4 EStG insgesamt bis 1.500 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.400 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Tipp: Ausgaben im Krankheits- und Pflegefall, beispielsweise für Medikamente und Arztkosten, können Sie nicht als Sonderausgaben, sondern als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

(2009): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


KI-Power für Ihre Steuer:

Mit IntelliScan KI beta
zur mühelosen Erstattung!

Nie wieder Steuerstress!
Lernen Sie hier, wie Sie mit IntelliScan Ihre Steuererklärung schneller und effizienter erledigen. Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch – unsere KI erkennt und verarbeitet alle wichtigen Informationen für Sie.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026