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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kontoführungsgebühren

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kontoführungsgebühren



Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?

Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt. Sie können darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel in Ihrer Steuererklärung angeben.

(2009): Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?



Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?

Ja, das ist möglich. Aber nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kreditkarte so gut wie ausschließlich bei Auswärtstätigkeiten nutzen. Ansonsten sollten Sie die Kosten Ihrer Kreditkarte in einen privaten und beruflichen Teil splitten.

(2009): Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?


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