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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Arbeitslosengeld-I-Rechner



Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit, es wird auch für die Dauer einer von der Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt.

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass man in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig war. Hier können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. Eine ABM-Maßnahme führt allerdings nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?



Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.

Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das gesamte vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.

Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.

Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.

Tipp: Wer nur ein geringes Arbeitslosengeld erhält, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur Grundsicherung, z.B. Arbeitslosengeld II, auch dies ist über die Agentur für Arbeit zu beantragen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem ALG II-Rechner. Dort können Sie auch Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?



Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.

Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:

nach einer Versicherungspflicht

von mindestens...Monaten

Monate mit

Anspruch auf ALG I

12 6
16 8
20 10
24 12

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ALG II sowie unseren Hartz IV Rechner, mit dem Sie Ihren möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen können.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?



Welche Fristen gelten beim Antrag auf Arbeitslosengeld?

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wer erst später von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen.

Welche Fristen gelten beim Antrag auf Arbeitslosengeld?



Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?

Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Damit alles möglichst reibungslos abläuft, bringen Sie am besten gleich bei Ihrem ersten Besuch in der Agentur für Arbeit die kompletten nötigen Unterlagen mit.

Hierzu gehören:

  • Der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
  • Das Kündigungsschreiben.
  • Die Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte.

Wenn Sie vorher bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben: einen Nachweis darüber. Den Beitragsnachweis zur Arbeitslosenversicherung, z.B. über die Lohnbescheinigung. Sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet ist: die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu berechnen, erhalten Sie einen Antragsvordruck, der sorgfältig und vollständig ausgefüllt möglichst persönlich wieder zurückgegeben werden sollte.

Alle Unterlagen, die man bei der Arbeitslosmeldung noch nicht hat - zum Beispiel die Lohnsteuerkarte - kann man nachreichen. Die nötigen Formulare z.B. für die Arbeitsbescheinigung und den Antrag auf Arbeitslosengeld bekommt man bei der Arbeitslosmeldung.

Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?



Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge in der Arbeitslosigkeit?

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit in voller Höhe übernommen. Die Versicherung erfolgt bei der Krankenkasse, die auch bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war.

Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung übernimmt die Arbeitsagentur nur bis zur Höhe der pauschalierten Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer im letzten Jahr vor seiner Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig tätig war, ist als Bezieher von Arbeitslosengeld ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch hier übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge.

Die Arbeitsagentur meldet dem Rentenversicherungsträger nicht nur die Zeiten eines Leistungsbezugs, sondern auch die Zeit, in der Sie arbeitslos sind, aber keine Leistung beziehen. Denn: Auch diese Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit bei der Rentenversicherung anerkannt werden.

Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.

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