Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Sie übertragen Ihre Daten sicher und elektronisch verschlüsselt per Online-Abgabe direkt an das Finanzamt – wahlweise mit Ihrem persönlichen Zertifikat oder mit dem Portalzertifikat von Lohnsteuer kompakt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung und anschließender Unterschrift. Dabei senden Sie den unterschriebenen Ausdruck der Steuererklärung zusammen mit den Nachweisen per Post an Ihr Finanzamt.
Ihre möglichen Abgabearten im Überblick:
- Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
Geben Sie Ihre Steuererklärung rein online mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat ab. Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt.
- Online-Abgabe mit Identifikation
Geben Sie Ihre Steuererklärung rein online ab. Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt. Zu Ihrer Sicherheit müssen Sie sich digital identifizieren.
- Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung
Zunächst übermitteln Sie Ihre Daten online an das Finanzamt. Dann schicken Sie dem Finanzamt einen unterschriebenen Ausdruck Ihrer Steuererklärung.
Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt diese Abgabeart ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die „Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung“ genutzt werden.
- Papier-Abgabe der ausgefüllten Steuerformulare
Diese Option besteht seit Juni 2021 aufgrund technischer Entwicklungen nicht mehr. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit.

Hierbei gibt es keine Preisunterschiede, sodass Sie die gewünschte Abgabeart frei wählen können. Unabhängig von der Abgabeart weist Lohnsteuer kompakt Sie natürlich darauf hin, welche gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise dem Finanzamt per Post eingereicht werden müssen.
Damit Ihre Steuererklärung rechtswirksam ist, müssen Sie im Fall der Papier-Abgabe eine Unterschrift leisten, d. h. auch bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung muss die komprimierte Steuererklärung zum Abschluss ausgedruckt, auf der ersten Seite unterschrieben und dann an das Finanzamt gesendet werden.
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht, allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, in denen Sie vom Finanzamt zur Abgabe verpflichtet sind. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Pflicht zur Abgabe besteht, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Diese unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
- Sie mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
- Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben.
- Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben – z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten.
- Sie eine Aufforderung vom Finanzamt zur Abgabe erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Keine Abgabepflicht besteht, wenn:
- Sie im Jahr 2024 ausschließlich bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und in Steuerklasse I eingestuft wurden.
- Sie keine Lohnersatzleistungen und keine weiteren Einkünfte erzielt haben.
- Keiner der oben genannten Sonderfälle auf Sie zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe lohnt sich oft!
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich eine freiwillige Abgabe (sogenannte Antragsveranlagung) lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung – im Durchschnitt über 1.000 Euro! Grund sind z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, aber noch einige Angaben ändern müssen, ist das kein Problem. Starten Sie hierzu einfach den Abgabeprozess erneut, indem Sie auf den Navigations-Link "Steuererklärung abgeben" klicken. Im mittleren Bereich finden Sie den Button "Abgabe der Steuererklärung erneut starten". Wenn Sie die unterschriebene (komprimierte) Steuererklärung bereits eingereicht haben, informieren Sie bitte vorab das zuständige Finanzamt. Ansonsten können Sie bei Änderungen Ihre Steuererklärung erneut kostenlos abgeben.

Drucken Sie dann die komprimierte Steuererklärung aus, unterschreiben und schicken diese per Post ans Finanzamt. Mittels der Telenummer können nun die elektronische Steuererklärung und das Papierdokument verknüpft werden.
Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?