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Steuererklärung abgeben: Daten an das Finanzamt schicken



Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?

Sie übertragen Ihre Daten sicher und elektronisch verschlüsselt direkt an das Finanzamt – entweder:

  • Mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat
  • Oder mit dem Portalzertifikat von Lohnsteuer kompakt

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit einer Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung und anschließender Unterschrift. Dabei senden Sie den unterschriebenen Ausdruck Ihrer Steuererklärung zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post an Ihr Finanzamt.

Ihre Abgabearten im Überblick:

  1. Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
    Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung vollständig online mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat. Ein zusätzlicher Postversand entfällt.
  2. Online-Abgabe mit Identifikation
    Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung online, ohne eigenes Zertifikat. Auch hier ist kein Postversand erforderlich.

Wichtiger Hinweis:

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Papier-Abgabe ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr. Nutzen Sie daher bitte eine der komfortablen Online-Abgabemöglichkeiten.

Weitere Informationen:

  • Die Wahl der Abgabeart hat keinen Einfluss auf die Kosten bei Lohnsteuer kompakt.
  • Lohnsteuer kompakt informiert Sie automatisch darüber, welche gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zusätzlich per Post eingereicht werden müssen.

Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?



Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht, allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, in denen Sie vom Finanzamt zur Abgabe verpflichtet sind. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).

Pflicht zur Abgabe besteht, wenn:
  • Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Diese unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
  • Sie mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
  • Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben.
  • Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben – z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten.
  • Sie eine Aufforderung vom Finanzamt zur Abgabe erhalten haben.

Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.

Keine Abgabepflicht besteht, wenn:
  • Sie im Jahr 2024 ausschließlich bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und in Steuerklasse I eingestuft wurden.
  • Sie keine Lohnersatzleistungen und keine weiteren Einkünfte erzielt haben.
  • Keiner der oben genannten Sonderfälle auf Sie zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe lohnt sich oft!

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich eine freiwillige Abgabe (sogenannte Antragsveranlagung) lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung – im Durchschnitt über 1.000 Euro! Grund sind z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.

Im Zweifel: Finanzamt fragen

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?



Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, aber noch einige Angaben ändern müssen, ist das kein Problem. Starten Sie hierzu einfach den Abgabeprozess erneut, indem Sie auf den Navigations-Link "Steuererklärung abgeben" klicken. Im mittleren Bereich finden Sie den Button "Abgabe der Steuererklärung erneut starten". Wenn Sie die unterschriebene (komprimierte) Steuererklärung bereits eingereicht haben, informieren Sie bitte vorab das zuständige Finanzamt. Ansonsten können Sie bei Änderungen Ihre Steuererklärung erneut kostenlos abgeben.

Drucken Sie dann die komprimierte Steuererklärung aus, unterschreiben und schicken diese per Post ans Finanzamt. Mittels der Telenummer können nun die elektronische Steuererklärung und das Papierdokument verknüpft werden.

Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?


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