Wann werden Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt?
Das Finanzgericht Köln hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das den Steuerzahlern zugutekommt. Obwohl die erforderliche Fahrzeitersparnis von mindestens 1 Stunde nicht erreicht wurde, wurden die Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt. Umzugskosten sind steuerlich absetzbar, wenn berufliche Gründe vorliegen, wie der Wechsel des Arbeitgebers, eine Versetzung oder der Bezug bzw. die Räumung einer Dienstwohnung.
Aber wussten Sie, dass selbst bei einer Fahrzeitersparnis von weniger als einer Stunde ein Umzug beruflich veranlasst sein kann? Dies ist der Fall, wenn der Umzug zu einer "sonstigen wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen" führt.
Im vorliegenden Fall wurde die Arbeitsstätte nach dem Umzug in weniger als 5 Minuten zu Fuß erreicht. Die berufliche Veranlassung lag darin, dass die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führte (FG Köln vom 24.2.2016, 3 K 3502/13).
Weitere Gesichtspunkte, wie der Wegfall von Zeitdruck und Stress, spielten dabei eine Rolle. Auch die bequemere Handhabung des Transports von schwerem Gepäck wurde berücksichtigt. Die Finanzrichter betonten, dass das private Motiv des Eigentumserwerbs durch die berufliche Veranlassung nicht in Frage gestellt wird.
Sind Sie auf der Suche nach einer näher gelegenen Wohnung, um Zeit und Stress auf dem Arbeitsweg zu sparen? Selbst die Aufwendungen für die Suche, wenn sie nicht erfolgreich ist, können unter Umständen als (vergebliche) Umzugskosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass eine tägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde zu erwarten wäre (FG Düsseldorf vom 24.3.1994, EFG 1994 S. 652).
Das Finanzgericht Hamburg hat ebenfalls entschieden, dass Umzugskosten beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Fahrzeitersparnis eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten ein Arbeitszimmer im Homeoffice einzurichten (FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023, 5 K 190/22, Revision VI R 3/23).
Wann werden Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt?
Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:
- Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
- Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
- Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt.
- Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
- Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
- Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig (BFH-Urteil vom 5.2.2025, VI R 3/23, BStBl 2025 II S. 650).
Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
Was kann ich als Umzugskosten absetzen?
Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
Transportkosten
- Hierzu zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe für das gesamte Umzugsgut. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar.
- Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen. Auch, wenn Sie Ihren mithelfenden Freunden Lohn zahlen, können Sie diese Aufwendungen absetzen.
Reisekosten
- Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis.
- Für die Dauer des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungspauschbeträge für sich und Ihre mit umziehenden Haushaltsangehörigen mit den Pauschbeträgen wie bei Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen. Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, können Sie auch diese absetzen.
Doppelte Mietzahlungen
- Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits in der neuen Wohnung leben, können Sie vom Tag des Auszugs an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen.
- Das gilt auch für die Nebenkosten. Wenn Sie die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.
Einrichtung
- Die früher mit Pauschbeträgen abgefundenen Auslagen für einen Kochherd oder Öfen für jedes Zimmer einer Wohnung gehen ab dem 1.6.2020 in der neu ausgerichteten Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG) auf und werden daher nicht mehr gesondert ausgewiesen. Insbesondere die Streichung der Pauschalen für Heizöfen ist geboten, da Ofenheizung nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis nicht mehr relevant ist.
Umzugsbedingter Nachhilfeunterricht
- Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie die Kosten absetzen.

Umzugskostenpauschale für "sonstige Umzugsauslagen"
- Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale (Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen), für die keine Belege notwendig sind. Eine Tabelle und ausführliche Erklärung stehen im folgenden Abschnitt.
Was kann ich als Umzugskosten absetzen?
Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschale ab?
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch Kosten für sonstige Umzugsauslagen.
Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag - dem sogenannten Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen, auch: Umzugskostenpauschale - geltend gemacht werden.
Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen für berufliche Umzüge zum 1.3.2024 angehoben (BMF-Schreiben vom 28.12.2023).

Unter die Umzugspauschale fallen
- Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
- Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten.
- Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
- Gebühren für die Ummeldung.
- Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
- Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).
Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschale ab?
Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?
Ja, das ist möglich – unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Die Kosten gelten dann als Werbungskosten im Rahmen eines beruflich bedingten Umzugs.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für Nachhilfeunterricht sind steuerlich absetzbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Umzug ist beruflich veranlasst, z. B. durch Versetzung, Arbeitsplatzwechsel oder erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
- Es erfolgt ein Schulwechsel des Kindes, der zu einem nachgewiesenen Nachhilfebedarf führt.
- Der Bedarf an Nachhilfeunterricht muss belegt werden – z. B. durch eine Bescheinigung der Schule oder eine fachliche Stellungnahme.
- Neu seit 2020: Bei einem Bundeslandwechsel durch den Umzug wird die Notwendigkeit von Nachhilfe automatisch anerkannt, da unterschiedliche Lehrpläne angenommen werden.
Höhe der abziehbaren Kosten in 2025
Für Umzüge im Steuerjahr 2025 gilt:
Höchstbetrag für Nachhilfeunterricht: 1.286 Euro je Kind (BMF-Schreiben vom 28.12.2023 )
Der Betrag kann unabhängig von den tatsächlichen Kosten in voller Höhe angesetzt werden – sofern diese nicht überschritten werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel
Familie Maier zieht im April 2025 aus beruflichen Gründen von Hamburg nach München. Ihre Tochter besucht dort ein neues Gymnasium. Aufgrund unterschiedlicher Lehrpläne in Bayern benötigt sie Nachhilfe in Mathematik und Englisch. Die Familie zahlt 1.500 Euro für professionellen Nachhilfeunterricht.
- In der Steuererklärung 2025 können 1.286 Euro als Werbungskosten im Rahmen der Umzugskosten angesetzt werden.
- Der darüber hinausgehende Betrag (214 Euro) bleibt steuerlich unberücksichtigt.
Nachweis & Eintragung in der Steuererklärung
- Reichen Sie eine Bescheinigung der Schule oder eine fachliche Stellungnahme mit ein, um die Notwendigkeit der Nachhilfe zu belegen.
- Tragen Sie die Kosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „Umzugskosten“ als sonstige Umzugskosten ein.
- Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise gut auf – das Finanzamt kann diese anfordern.
Wichtiger Hinweis zur Frist
Der Nachhilfeunterricht sollte zeitnah nach dem Umzug beginnen – idealerweise innerhalb von 6 Monaten, um den Zusammenhang mit dem Umzug glaubhaft zu machen.
Beachten Sie die neue Regelung zur Pauschalerhebung:
Für die Berechnung der Pauschalen ist nicht mehr der Tag des Möbeltransports entscheidend, sondern der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. (BMF-Schreiben vom 20.05.2020)
Fazit
Für beruflich veranlasste Umzüge im Jahr 2025 können Sie Nachhilfeunterrichtskosten bis zu 1.286 Euro je Kind als Werbungskosten geltend machen – wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Damit unterstützt der Fiskus Eltern, die ihren Kindern nach einem Schulwechsel zusätzliche Lernunterstützung ermöglichen müssen.
Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?