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(2025) Wann werden Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann werden Umzugskosten trotz geringer Fahrzeitersparnis anerkannt?

Das Finanzgericht Köln hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das den Steuerzahlern zugutekommt. Obwohl die erforderliche Fahrzeitersparnis von mindestens 1 Stunde nicht erreicht wurde, wurden die Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt. Umzugskosten sind steuerlich absetzbar, wenn berufliche Gründe vorliegen, wie der Wechsel des Arbeitgebers, eine Versetzung oder der Bezug bzw. die Räumung einer Dienstwohnung.

Aber wussten Sie, dass selbst bei einer Fahrzeitersparnis von weniger als einer Stunde ein Umzug beruflich veranlasst sein kann? Dies ist der Fall, wenn der Umzug zu einer "sonstigen wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen" führt.

Im vorliegenden Fall wurde die Arbeitsstätte nach dem Umzug in weniger als 5 Minuten zu Fuß erreicht. Die berufliche Veranlassung lag darin, dass die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führte (FG Köln vom 24.2.2016, 3 K 3502/13).

Weitere Gesichtspunkte, wie der Wegfall von Zeitdruck und Stress, spielten dabei eine Rolle. Auch die bequemere Handhabung des Transports von schwerem Gepäck wurde berücksichtigt. Die Finanzrichter betonten, dass das private Motiv des Eigentumserwerbs durch die berufliche Veranlassung nicht in Frage gestellt wird.

Sind Sie auf der Suche nach einer näher gelegenen Wohnung, um Zeit und Stress auf dem Arbeitsweg zu sparen? Selbst die Aufwendungen für die Suche, wenn sie nicht erfolgreich ist, können unter Umständen als (vergebliche) Umzugskosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass eine tägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde zu erwarten wäre (FG Düsseldorf vom 24.3.1994, EFG 1994 S. 652).

Das Finanzgericht Hamburg hat ebenfalls entschieden, dass Umzugskosten beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Fahrzeitersparnis eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten ein Arbeitszimmer im Homeoffice einzurichten (FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023, 5 K 190/22, Revision VI R 3/23).

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Finanztip 10/2025

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