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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Steuerberaterkosten-Rechner



Wann lohnt sich ein Steuerberater?

Eine Steuerberatung können Ihnen sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anbieten.

Bei Privatpersonen kommt es erst einmal darauf an, ob die Erstellung der Einkommensteuererklärung freiwillig ist oder nicht. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte prüfen, ob die zu erwartende Steuerrückerstattung bei der Einkommensteuer im Verhältnis zu den Steuerberatungskosten steht. Hier hilft es die zu erwartenden Steuerberaterkosten mit unserem Rechner zu ermitteln.

Leider kann man bei der Steuererklärung leider erst im Nachhinein mit dem Erhalt des Steuerbescheids genau sagen, ob sich der Steuerberater wirklich gelohnt hat. Das ist das Problem! Die Beratung lohnt sich aber bei normalen Arbeitnehmern kaum, da die Steuerberaterkosten die zu erwartende Steuererstattung oft fast vollständig auffressen. Auch lassen sich meisten Freibeträge mit weinig Zeitaufwand im Internet recherchieren und in der Steuererklärung geltend machen.

Wenn Sie hingegen Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten wie Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben, dann kann sich eine Steuerberatung tatsächlich  lohnen. Wer keine Ahnung von Buchhaltung und Steuerrecht hat, sollte sich definitiv an einen Steuerberater wenden. Denn wer sich nicht an die rechtlichen Verpflichtungen hält, bekommt sehr schnell Ärger.

Ob man einen Steuerberater braucht, hängt nicht nur davon ab, welche Kenntnisse man in Sachen Buchhaltung und Steuerrecht hat. Insbesondere Freiberufler und Selbständige kommen um eine Beratung kaum herum. Ihnen hilft ein Steuerberater schon bei der Erstellung der Einnahme-Überschuss-Ermittlung (EÜR) und der Gewinnermittlung.  Meist findet er bereits hier abzugsfähige Kosten, die die meisten Selbständigen allein nicht geltend gemacht hätten.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind außerdem nicht nur beratend tätig, sie übernehmen auch ständig anfallende Aufgaben wie z.b. die Buchhaltung und die Lohnabrechnung.

 

Wann lohnt sich ein Steuerberater?



Wie berechnen sich die Gebühren des Steuerberaters?

Die Gebühren, die ein Steuerberaters in Rechnung stellen darf, werden seit 2012 nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Dort ist geregelt, für welche Tätigkeit der Steuerberater welche Gebühr verlangen kann.

Abhängig von Leistung und Gegenstandswert gibt diese einen Mindest- und einen Höchstsatz vor. Die abgerechnete Gebühr darf sich nicht unter und nicht über diesen beiden Werten befinden. Da der Unterschied beider Werte jedoch mehrere Tausend Euro ausmachen kann, gibt es keine einfache Antwort auf die Frage, was ein Steuerberater kostet.

Unser Rechner zur Ermittlung der Steuerberaterkosten  gibt ihnen daher abhängig vom Gegenstandswert die Mindestgebühr, dei Mittelgebühr und die Höchstgebühr aus. Viele Steuerberater orientieren sich am sogenannten Mittelwert. Das ist – wie sich vermuten lässt – genau die Mitte dieser beiden Werte.

Diese gesetzliche Regelung soll einen Preiswettkampf unter den Steuerberatern verhindern, eine qualitative Bearbeitungsichern und dem Steuerpflichtigen helfen, eine Gebühr abschätzen zu können.

Wie berechnen sich die Gebühren des Steuerberaters?



Was ist die Mittelgebühr?

Bei einem normalen Fall steht dem Steuerberater die Mittelgebühr zu. Die Mittelgebühr wird grundsätzlich dann erhoben, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad vorliegt und der Auftraggeber sich in normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befindet.

Macht der Steuerpflichtige Ausgaben aufgrund einer doppelten Haushaltsführung, aus Mietobjekten oder einer Photovoltaikanlagen geltend, ist der Arbeitsaufwand auf Seiten des Steuerberaters höher und  somit teurer als eine Standarderkärung. Er darf dann auch die Höchstgebühr nehmen!

Die Mittelgebühr bietet sich daher als Ausgangsgröße für die Bestimmung der angemessenen Gebühr an, zumal die Rechtsprechung sich regelmäßig auch dieses Verfahrens bedient. Die Mittelgebühr ist die mittlere Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens. Sie berechnet sich einfach durch Addition der Mindest- und Höchstgebühr, geteilt durch 2.

Beispielsweise beträgt die Mittelgebühr für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung 3,5/10 der Höchstgebühr.

Was ist die Mittelgebühr?



Was sind Wertgebühren?

Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor.

Wertgebühren berechnet der Steuerberater für die Buchführung, das Erstellen der Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnungen und für Steuererklärungen. Die Wertgebühren richten sich dabei nach dem Wert dieser Aufgaben, dem sogenannten Gegenstandswert.

Der Gegenstandswert der Einkommensteuererklärung ist zum Beispiel die Summe der Einkünfte. Als Gegenstandswert der Buchführung gilt entweder der Jahresumsatz oder die Summe der Aufwendungen - je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Jedem Gegenstandswert ist in einer von fünf Tabellen der Gebührenverordnung eine „volle Gebühr“ zugeordnet. Wie viel von dieser vollen Gebühr der Steuerberater abrechnen darf, wird von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) begrenzt.

Die Gebührenverordnung legt für jede Tätigkeit eine Höchstgebühr und eine Mindestgebühr fest, die der Steuerberater nicht über- aber auch nicht unterschreiten darf.

Für eine durchschnittlich umfangreiche und durchschnittlich schwere Arbeit muss der Steuerberater dann den Mittelwert zwischen unterem und oberem Zehntelsatz wählen - die Mittelgebühr.

Was sind Wertgebühren?



Welche Gebühren für Auslagen fallen an?

Zusätzlich zu den sich aus der Art des Auftrags ergebenen Gebühren gem. StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf:

  • Ersatz der bei der Ausführung des Auftrages für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte: Der Steuerberater kann anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz i.H.v. 20 % der sich nach der StBVV ergebenden Gebühr fordern, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro  (§ 16 StBVV),
  • Ersatz der Schreibauslagen für bestimmte Abschriften und Fotokopien (§ 17 StBVV),
  • Erstattung der Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Reisekosten sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen (§ 18 StBVV) und
  • die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer (§ 15 StBVV), es gilt der Normalsteuersatz von zur Zeit 19 %.

In unserem Rechner wird eine Pauschale von 20 Euro berücksichtigt.

Welche Gebühren für Auslagen fallen an?



Kann auch eine Pauschalvergütung mit dem Steuerberater verabredet werden?

Anstelle der Einzelabrechnung sieht die Steuerberatergebührenverordnung auch die Möglichkeit vor, eine Pauschalvergütung zu vereinbaren (§ 14 StBVV).

Sie kann nur schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr für laufend auszuführende Tätigkeiten (z.B. Buchhaltung, Beratung) vereinbart werden.

Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Gebührenart, sondern lediglich um eine Vereinfachungsregelung.

Kann auch eine Pauschalvergütung mit dem Steuerberater verabredet werden?


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