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Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht



Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?

Beiträge zu Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht und zu Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit können im Rahmen der "anderen Vorsorgeaufwendungen" angegeben werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Laufzeitbeginn der Versicherung sowie die erste Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 liegen.

Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Was bedeutet das Kapitalwahlrecht?

Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit entscheiden, ob er die angesparten Erträge als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung erhalten möchte. Eine Kapitallebensversicherung bietet im Todesfall den gleichen Schutz wie die Risiko-Lebensversicherung. Darüber hinaus ist sie aber gleichzeitig ein Sparvertrag. Das unterscheidet die Kapital-Lebensversicherung von der Risiko-Lebensversicherung, die nur dann zahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Lebt er länger als die vereinbarte Laufzeit, verfallen die eingezahlten Beiträge zur Risikolebensversicherung.

Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?



Wie kann ich Beiträge und Renten der Lebensversicherung absetzen?

Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um einen Altvertrag handelt, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Die gezahlten Beiträge zu einer Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind seit 2004 nur zu 88 Prozent absetzbar. Ist bei der Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar.

Allerdings ist die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden kann, sehr kompliziert zu berechnen und vor allem begrenzt. Häufig ist der verbleibende Abzugsspielraum beim Höchstbetrag schon durch die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft. Beiträge, die darüber liegen, können so nicht mehr geltend gemacht werden.

Wie kann ich Beiträge und Renten der Lebensversicherung absetzen?



Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für meine Lebensversicherung?

Seit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 sind Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen grundsätzlich steuerpflichtig. Die frühere Steuerfreiheit wurde weitgehend abgeschafft.

Steuerliche Ausnahmen

Eine reduzierte Besteuerung ist möglich, wenn:

  • der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und
  • die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt (ab 2012: nach dem 62. Lebensjahr).

Dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.

Bei Auszahlung als Rente ist lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil zu versteuern. Dieser richtet sich nach dem Alter beim Rentenbeginn. Oft fällt dadurch die Steuerlast geringer aus als bei einer Einmalzahlung.

Weitere Versicherungsarten

Auch folgende Versicherungen gelten steuerlich als Lebensversicherungen:

  • Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen
  • Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen
  • Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung
  • Dread Disease Versicherungen (bei schwerer Krankheit)
Abzugsfähigkeit von Beiträgen
  • Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Beginn vor 2005 sind weiterhin abziehbar.
  • Auch Beiträge zu Versorgungs-, Pensions-, Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können abgezogen werden – je nach Auszahlungsart.
  • Riester-Verträge müssen gesondert geltend gemacht werden.
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen sind nicht abzugsfähig.

Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für meine Lebensversicherung?



Wo gebe ich Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung ein?

Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sind nur dann steuerbegünstigt, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Die Beiträge sind grundsätzlich im Rahmen der "anderen Versicherungen" als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Doch ein steuerlicher Abzug scheitert meistens, weil der mögliche Abzugshöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro mit Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen, zur Arbeitslosenversicherung sowie zu privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft ist.

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, und die Beiträge können nicht als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Gefördert werden fondsgebundene Lebensversicherung lediglich als zertifizierte Verträge für die Riester- oder die Rürup-Rente. Die Beiträge müssen dann im Rahmen der Steuererklärung separat im Bereich der Riester-Rente bzw. im Bereich der Basis-Rente (Rürup-Rente) nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen einer Riester-Rente sind Beiträge bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben begünstigt.

Wo gebe ich Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung ein?


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