(2025)
Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für meine Lebensversicherung?
Seit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 sind Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen grundsätzlich steuerpflichtig. Die frühere Steuerfreiheit wurde weitgehend abgeschafft.
Steuerliche Ausnahmen
Eine reduzierte Besteuerung ist möglich, wenn:
- der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und
- die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt (ab 2012: nach dem 62. Lebensjahr).
Dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.
Bei Auszahlung als Rente ist lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil zu versteuern. Dieser richtet sich nach dem Alter beim Rentenbeginn. Oft fällt dadurch die Steuerlast geringer aus als bei einer Einmalzahlung.
Weitere Versicherungsarten
Auch folgende Versicherungen gelten steuerlich als Lebensversicherungen:
- Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen
- Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherungen
- Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung
- Dread Disease Versicherungen (bei schwerer Krankheit)
Abzugsfähigkeit von Beiträgen
- Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Beginn vor 2005 sind weiterhin abziehbar.
- Auch Beiträge zu Versorgungs-, Pensions-, Witwen-, Waisen- und Sterbekassen können abgezogen werden – je nach Auszahlungsart.
- Riester-Verträge müssen gesondert geltend gemacht werden.
- Fondsgebundene Lebensversicherungen sind nicht abzugsfähig.