Kann man auch Nachhilfeunterricht für die eigenen Kinder nach einem Umzug absetzen?
Ja, das ist möglich – unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Die Kosten gelten dann als Werbungskosten im Rahmen eines beruflich bedingten Umzugs.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für Nachhilfeunterricht sind steuerlich absetzbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Umzug ist beruflich veranlasst, z. B. durch Versetzung, Arbeitsplatzwechsel oder erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
- Es erfolgt ein Schulwechsel des Kindes, der zu einem nachgewiesenen Nachhilfebedarf führt.
- Der Bedarf an Nachhilfeunterricht muss belegt werden – z. B. durch eine Bescheinigung der Schule oder eine fachliche Stellungnahme.
- Neu seit 2020: Bei einem Bundeslandwechsel durch den Umzug wird die Notwendigkeit von Nachhilfe automatisch anerkannt, da unterschiedliche Lehrpläne angenommen werden.
Höhe der abziehbaren Kosten in 2025
Für Umzüge im Steuerjahr 2025 gilt:
Höchstbetrag für Nachhilfeunterricht: 1.286 Euro je Kind (BMF-Schreiben vom 28.12.2023 )
Der Betrag kann unabhängig von den tatsächlichen Kosten in voller Höhe angesetzt werden – sofern diese nicht überschritten werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel
Familie Maier zieht im April 2025 aus beruflichen Gründen von Hamburg nach München. Ihre Tochter besucht dort ein neues Gymnasium. Aufgrund unterschiedlicher Lehrpläne in Bayern benötigt sie Nachhilfe in Mathematik und Englisch. Die Familie zahlt 1.500 Euro für professionellen Nachhilfeunterricht.
- In der Steuererklärung 2025 können 1.286 Euro als Werbungskosten im Rahmen der Umzugskosten angesetzt werden.
- Der darüber hinausgehende Betrag (214 Euro) bleibt steuerlich unberücksichtigt.
Nachweis & Eintragung in der Steuererklärung
- Reichen Sie eine Bescheinigung der Schule oder eine fachliche Stellungnahme mit ein, um die Notwendigkeit der Nachhilfe zu belegen.
- Tragen Sie die Kosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „Umzugskosten“ als sonstige Umzugskosten ein.
- Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise gut auf – das Finanzamt kann diese anfordern.
Wichtiger Hinweis zur Frist
Der Nachhilfeunterricht sollte zeitnah nach dem Umzug beginnen – idealerweise innerhalb von 6 Monaten, um den Zusammenhang mit dem Umzug glaubhaft zu machen.
Tipp
Beachten Sie die neue Regelung zur Pauschalerhebung:
Für die Berechnung der Pauschalen ist nicht mehr der Tag des Möbeltransports entscheidend, sondern der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. (BMF-Schreiben vom 20.05.2020)
Fazit
Für beruflich veranlasste Umzüge im Jahr 2025 können Sie Nachhilfeunterrichtskosten bis zu 1.286 Euro je Kind als Werbungskosten geltend machen – wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Damit unterstützt der Fiskus Eltern, die ihren Kindern nach einem Schulwechsel zusätzliche Lernunterstützung ermöglichen müssen.