Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können eingetragen werden, wenn sie für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wurden. Bei einer privaten Voll- oder Zusatzversicherung können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer tragen den im Sozialversicherungsbeitrag enthaltenen Arbeitnehmeranteil aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Beiträge zur Pflegeversicherung sind hier ebenfalls schon enthalten. Wer Beiträge für eine zusätzliche Pflegeversicherung zahlt, kann diese ebenfalls angeben.

Rentner tragen den Eigenanteil zur Krankenversicherung ein. Auch Beiträge zu einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung können geltend gemacht werden.

Wichtig: Erhalten Sie Bonuszahlungen von Ihrer Krankenkasse, aus bestimmten Wahltarifen beispielsweise, mindern diese den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beiträge zu einer freiwilligen Pflege- oder Krankenversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 4 EStG insgesamt bis 1.500 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.400 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Tipp: Ausgaben im Krankheits- und Pflegefall, beispielsweise für Medikamente und Arztkosten, können Sie nicht als Sonderausgaben, sondern als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt