Hatten Sie in diesem Jahr 2018 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Suchergebnisse für: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Formulare für die Lohnsteuer
Hier finden Sie die amtlichen Formulare für die Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung oder einen Wechsel der Steuerklasse.
Formulare für die Lohnsteuer ab 2025
• Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2025
• Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2025 – Hauptvordruck
• Anlage Kinder ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Werbungskosten ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2025
• Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten ab 2023
Formulare für die Lohnsteuer 2024
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
• Anlage Kinder 2024 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Werbungskosten 2024- Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024
• Anleitung/Merkblatt für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2024
• Merkblatt 2024 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten
Sonstige Anträge
• Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen (ab 2023)
• Antrag bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht (ab 2022)
• Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft (ab 2019)
• Erklärung zum dauernden Getrenntleben bis 2024
• Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (ab 2022)
• Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass (ab 2023)
• Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) (ab 2015)
• Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenenEhegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
Hinweis:
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Steuertipps: Auf den letzten Drücker!
2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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