Gute Nachrichten für Schulen und ihre Schülerfirmen: Ab 1. Januar 2025 gilt eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für schulintegrierte Schülerfirmen. Die Regelung bleibt auch über 2026 hinaus bestehen und schafft so dauerhafte steuerliche Klarheit.
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Gute Nachrichten für Schulen und ihre Schülerfirmen: Ab 1. Januar 2025 gilt eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für schulintegrierte Schülerfirmen. Die Regelung bleibt auch über 2026 hinaus bestehen und schafft so dauerhafte steuerliche Klarheit.