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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Was zählt als berufliche Ausbildung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Was zählt als berufliche Ausbildung?

Als berufliche Ausbildung, für die Sie Sonderausgaben geltend machen können, gilt beispielsweise die allgemeine Schulausbildung (z.B. mittlere Reife, Abitur), die erste Berufsausbildung (ausgenommen im Rahmen eines Dienstverhältnisses wie die klassische Lehre) oder ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule.
Ein Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule ist allerdings nur begrenzt unter den Sonderausgaben anzurechnen, weil Sie dort eher Allgemeinwissen vermittelt bekommen. Holen Sie jedoch auf einem Abendgymnasium das Abitur nach, um sich auf eine besser bezahlte Stelle zu bewerben, handelt es sich bei den schulischen Kosten um Sonderausgaben.

Nur die Kosten einer ersten Berufsausbildung sind begrenzt abziehbare Sonderausgaben. Jede weitere Ausbildung ist eine Fortbildung, die Sie unbegrenzt als Werbungskosten abziehen können. „Erstmalig“ bedeutet, dass der Ausbildung keine andere abgeschlossene Berufsausbildung oder kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgegangen sein darf.

Sind Sie bereits ohne eine abgeschlossene Ausbildung tätig und holen eine solche Qualifikation nach, ist dies also ebenfalls eine erstmalige Berufsausbildung, die unter den Sonderausgaben eingetragen werden muss. Die Berufsausbildung muss ein öffentlich-rechtlicher Ausbildungsgang sein, der durch eine Prüfung abgeschlossen wird. Dem Auszubildenden müssen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, mit denen er einen Beruf aufnehmen kann.

Nicht als Berufsausbildung akzeptiert wird hingegen, wenn Sie der Bildungsmaßnahme nur aus Interesse an der Allgemeinbildung oder zum Hobby nachgehen. Wenn Sie sich beispielsweise zum Übungsleiter ausbilden lassen um in einem Sportverein gegen Geld zu unterrichten oder wenn Sie als Zahntechniker einen Fotokurs belegen, gilt dies nicht als Fortbildung.

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