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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Wann habe ich einen eigenen Hausstand?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wann habe ich einen eigenen Hausstand?

Eine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie an Ihrem Wohnort einen eigenen Hausstand führen. Der Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die Ihren Lebensmittelpunkt bildet und in der Sie Ihren Haushalt unterhalten. Sie müssen die Wohnung als Eigentümer oder Mieter oder aus einem gemeinsamem bzw. abgeleiteten Nutzungsrecht (z.B. Mitbewohnen der Wohnung Ihres Partners) nutzen. In der Regel ist bei Verheirateten der eigene Hausstand immer dort, wo die Familie lebt.

Sollten Sie alleinstehend sein, spielt die Anerkennung des eigenen Hausstandes eine wichtige Rolle, bei der Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn Sie in der Wohnung oder im Haus Ihrer Eltern ein Zimmer bewohnen, selbst dann nicht, wenn Sie sich an den Mietkosten beteiligen. Notwendig ist hier eine eigene, eingerichtete Wohnung, die als Eigentümer, Mieter oder Untermieter genutzt wird. Sie müssen hier einen Haushalt unterhalten, d.h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Wenn Sie mindestens zwei Heimfahrten pro Monat nachweisen, wird in der Regel angenommen, dass sich hier Ihr Lebensmittelpunkt befindet.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026