(2011)
Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag abgegolten?
Viele Aufwendungen, die Behinderten Personen entstehen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Damit sind vor allem Aufwendungen gemeint, die für die Behinderung typisch sind. Dazu zählen Kosten, die der Behinderte trägt, um gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag zu bewältigen. Außerdem Aufwendungen für die Pflege, wobei es nicht wichtig ist, ob diese zu Hause oder in einem Heim erfolgt oder welche Pflegestufe vorliegt.
Abgegolten sind auch die Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsleistungen sowie die Eigenbeteiligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Aufwendungen für eine Heimdialyse fallen hierunter.
Tipp: Ist die Summe Ihrer Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, sollten Sie auf diesen verzichten und stattdessen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei müssen sie aber beachten, dass das Finanzamt eine bestimmte Summe als zumutbare Belastung anrechnet.
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