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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Lohnsteuerbescheinigungen

Auf den folgenden Seiten können Sie die Angaben aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder - wenn Sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt waren - aus mehreren Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

Acest text se referă la Steuererklärung 2010. Versiunea pentru Steuererklärung 2025 o puteți găsi la:
(2025): Lohnsteuerbescheinigungen



Erfassung Ihres Arbeitgebers

Geben Sie hier bitte den Namen der Firma ein, für die Sie tätig sind.

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen.

Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.
Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

(2010): Erfassung Ihres Arbeitgebers


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"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

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