Kapitalerträge ohne Steuerabzug und trotzdem Verluste verrechnen? Wer eine NV-Bescheinigung besitzt, muss die aktuellen Regelungen genau kennen. Wir erklären, was sich durch das neue BMF-Schreiben zur NV-Bescheinigung und Verlustverrechnung ändert – und worauf Sie im Übergangszeitraum bis Ende 2025 achten sollten.
Schlagwort: NV-Bescheinigung
Steuern sparen mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Rentner und nicht berufstätige Kinder können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.004 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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