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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?

Neben den Lohnersatzleistungen, die sich auf den Progressionsvorbehalt auswirken gibt es noch die steuerfreien Leistungen, die sich nicht auf Ihren Steuersatz auswirken.

Das sind beispielsweise:
Überbrückungsgeld, Existenzgründerzuschuss, Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe. Aber auch der Wehrsold und das Entlassungsgeld der Wehr- und Zivildienstleistenden, die Eingliederungsbeihilfe und das Einkommen aus einem Ein-Euro-Job müssen Sie nicht eintragen. Weiterhin wirken sich nicht auf Ihren Progressionsvorbehalt aus das Wintergeld sowie Streikgelder.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026