Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sigur. Rapid. De încredere.  
Transmiterea digitală a datelor - conform art. 87c Codul fiscal
Transmiterea digitală a datelor

 

Întreaga lume a cunoștințelor fiscale

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Puterea AI pentru impozitul dvs:

Cu IntelliScan KI beta
pentru o rambursare fără probleme!

Gata cu stresul fiscal!
Aflați cum să vă completați declarația fiscală mai rapid și mai eficient cu IntelliScan. Pur și simplu încărcați documentele - AI-ul nostru recunoaște și procesează toate informațiile importante pentru dvs.

Venituri din chirii pentru alte spații

Acest text se referă la Steuererklärung 2016. Versiunea pentru Steuererklärung 2025 o puteți găsi la:
(2025):



Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Als Vermieter müssen sie die Kaltmiete und die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als zusätzliches Einkommen versteuern. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Beispiel für Mieteinnahmen:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
  • Mieteinnahmen für Garagen/Stellplätze
  • Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt worden sind
  • Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
  • Abstandszahlung eines Mieters bei vorzeitigem Ende des Mietvertrages
  • Pachten für unbebaute Grundstücke
  • Einnahmen für ein Erbbaurecht

Bei Mieteinnahmen, die jährlich unter der 520-Euro-Grenze liegen (z.B. bei einer Untervermietung), können Sie auf die Angaben in Ihrer Steuererklärung verzichten. Einnahmen bis zu dieser Grenze, die aus einer vorübergehenden Vermietung herrühren, werden von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall können natürlich auch keine entsprechenden Werbungskosten berücksichtigt werden.

Lohnsteuer kompakt

Bitte geben Sie Ihre Einnahmen aus der Untervermietung nicht im Unterpunkt „Einnahmen - Mieteinnahmen " ein, sondern auf der Seite "Untervermietung gemieteter Räume".

(2016): Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?


Ajutoare pentru câmp

Denumirea

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die anderen Räume an, die Sie vermietete haben, z.B.:

  • Gewerberäume
  • Praxisräumen
  • Stellplätzen
  • Werbeflächen
Venituri din chirii (inclusiv costurile de funcționare) pentru alte spații

Summe der Mieteinnahmen (inkl. Umlagen) für andere Räume.

Costuri de funcționare defalcate

Geben Sie an, wie groß die Wohnfläche der vermieteten Wohnungen ist.

Auf der Grundlage Ihrer Angabe ermittelt das Finanzamt, wie hoch die Quadratmetermiete ist und ob eine verbilligte Vermietung vorliegt.

Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind Zubehörräume, z.B. Keller, Dachböden, Schuppen und Garagen, nicht zu berücksichtigen.

Raumteile mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern sowie die Fläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten sind zur Hälfte anzusetzen.

Etaj

Wählen Sie hier bitte aus, in welchem Geschoss Sie die Mieteinnahmen erwirtschaftet haben.

Venituri din chirii

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen an.

Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem Sie diese erhalten (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt