2 Kommentare zu “Steuerjahr 2025: Jetzt abgeben”:

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Wolfgang

      die geleistete Vorauszahlung gilt nur als Anrechnung.Sie müssen die Einkommensteuererklärung 2025 fristgerecht bis 31.07.2026 abgeben.

      Erst mit dem Steuerbescheid wird die endgültige Steuer festgesetzt und die Vorauszahlung verrechnet.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder