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Ich habe schon vorrauszahlung gemacht für das Jahr 2025 was muß ich noch machen denn rest von der Steuererklärung bis 31.7.2026 abgeben Gruß Wolfgang Haist
Hallo Wolfgang
die geleistete Vorauszahlung gilt nur als Anrechnung.Sie müssen die Einkommensteuererklärung 2025 fristgerecht bis 31.07.2026 abgeben.
Erst mit dem Steuerbescheid wird die endgültige Steuer festgesetzt und die Vorauszahlung verrechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de