Behindertengerechter Umbau: Außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen

Behindertengerechter Umbau: Außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen
© forium GmbH / Bild mit KI generiert.

Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen. Genau hier liegt allerdings eine steuerliche Besonderheit, die viele Betroffene erst spät erkennen: Hohe Umbaukosten sind zwar grundsätzlich abziehbar, lassen sich aber regelmäßig nicht auf mehrere Jahre verteilen.

Wann ein behindertengerechter Umbau steuerlich abziehbar ist

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten zwangsläufig entstehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Umbau wegen einer Behinderung medizinisch notwendig ist.

Wichtig ist dabei: Diese Aufwendungen sind nicht bereits durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Sie können zusätzlich geltend gemacht werden. Der Abzug erfolgt allerdings nur, soweit die individuelle zumutbare Belastung überschritten wird.

Warum der Zahlungszeitpunkt so wichtig ist

Wer einen behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen will, muss das sogenannte Abflussprinzip beachten. Nach § 11 Abs. 2 EStG gilt: Ausgaben sind in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem sie tatsächlich bezahlt werden.

  • Ein Abzug erfolgt ausschließlich im Jahr der Zahlung
  • Auch kreditfinanzierte Maßnahmen zählen im Zeitpunkt der Auszahlung
  • Eine spätere steuerliche Berücksichtigung ist grundsätzlich ausgeschlossen

Keine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre

In der Praxis wäre es oft sinnvoll, hohe Umbaukosten auf mehrere Jahre zu verteilen. Genau das ist jedoch bei außergewöhnlichen Belastungen nicht zulässig.

Die Finanzverwaltung stellt klar: Eine Verteilung auf mehrere Veranlagungszeiträume ist ausgeschlossen (R 33.4 Abs. 5 Satz 2 EStR). Auch der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass selbst außergewöhnlich hohe Kosten für einen behindertengerechten Umbau nicht aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilt werden dürfen (BFH-Urteil vom 12.7.2017, VI R 36/15).

Praxisproblem: Wenn sich die Kosten steuerlich nicht auswirken

Der sofortige Abzug kann sich nachteilig auswirken, wenn das Einkommen im Zahlungsjahr vergleichsweise niedrig ist.

Beispiel:

  • Umbaukosten: 165.000 Euro
  • Einkommen: deutlich geringer

In diesem Fall kann ein Teil der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich nicht genutzt werden. Der nicht berücksichtigte Betrag geht verloren, da das Gesetz keine Übertragung in andere Jahre vorsieht.

Billigkeitsmaßnahmen: Nur in engen Grenzen möglich

Zwar erlaubt § 163 Abs. 1 Satz 1 AO eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung gemäß § 5 AO.

In der Praxis werden entsprechende Anträge nur selten erfolgreich sein. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass eine Verteilung der Kosten regelmäßig nicht verlangt werden kann (Beschluss vom 12.6.2018, 1 BvR 33/18).

Praktische Tipps für die steuerliche Gestaltung

Wer einen behindertengerechten Umbau plant, sollte die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen. Folgende Maßnahmen können helfen:

  • Umbau in mehreren Abschnitten durchführen
  • Zahlungen bewusst auf mehrere Jahre verteilen
  • Einkommen und größere Ausgaben zeitlich abstimmen

Diese Gestaltungsmöglichkeiten sind legal, erfordern jedoch eine vorausschauende Planung.

Fazit: Richtig absetzen erfordert gute Vorbereitung

Ein behindertengerechter Umbau kann steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Wer die Kosten richtig absetzen möchte, muss jedoch das Abflussprinzip und die fehlende Verteilungsmöglichkeit beachten.

Die zentrale Erkenntnis: Nicht die Höhe der Kosten entscheidet über den Steuervorteil, sondern der richtige Zeitpunkt der Zahlung. Eine frühzeitige Planung ist daher entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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