Härtefallhilfen wegen Energiekosten für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle

Energiekosten: Härtefallhilfen für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle
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Private Haushalte, die im Jahre 2022 mit Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle geheizt haben, hatten – wie Gaskunden – mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Auch diese Haushalte sollen eine staatliche Hilfe bekommen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds zu vereinbaren“ (BT-Drucksache 20/4911 vom 14.12.2022, S. 9; BT-Drucksache 20/4915 vom14.12.2022, S. 8). Wer bekommt die Härtefallhilfen?

Es wird eine Härtefallregelung zur Entlastung bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen eingerichtet. Dazu wird der Bund maximal 1,8 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen. Der Bund erklärt sich bereit, auf Grundlage des Königssteiner Schlüssels Abschlagszahlungen an die Länder zu leisten. Anschließend sollen die Mittel mit einem Nachweis der Verwendung gegenüber dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden.

Aktuell können Privathaushalte ab Mai 2023 Anträge auf Härtefallhilfen stellen, wenn sie mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle heizen. Die Hilfen gibt es ohne Bedürftigkeitsprüfung. Eine Entlastung kommt in Betracht, wenn die Kosten im Jahre 2022 mehr als doppelt so hoch waren wie ein bestimmter Referenzpreis des Jahres 2021. Maßgebend sind also nicht die individuellen Beschaffungskosten im Jahre 2021.

  • Wie hoch ist die Entlastung? Von den Mehrkosten, die das Doppelte des Referenzpreises übersteigen, werden 80 Prozent in Form eines Zuschusses vergütet. Der Maximalbetrag beträgt 2.000 Euro pro Haushalt. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:
    Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).
  • Wie hoch sind die Referenzpreise? Die bundeseinheitlichen Referenzpreise 2021, die mit den tatsächlichen Beschaffungskosten 2022 zu vergleichen sind, lauten wie folgt: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro pro Raummeter, für Koks und Kohle 36 Cent pro Kilogramm – jeweils einschließlich Umsatzsteuer und CO2-Abgabe.
  • Welche Rechnungen sind maßgebend? Berücksichtigt werden Rechnungen vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Das Lieferdatum muss ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen. Ausnahmsweise kann auch auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die Lieferung nachweislich bis spätestens 31.3.2023 erfolgte. Im Falle mehrerer Rechnungen wird nach vorstehender Formel jeweils gesondert ein Entlastungsbetrag je Rechnung ermittelt. Die Höhe der Härtefallhilfe ergibt sich dann aus der Summe der einzelnen Entlastungsbeträge.
  • Wie wird der Antrag gestellt? Tatsächlich wird der Zuschuss nur auf Antrag gewährt. Dieser soll online erfolgen über die Länder bzw. deren Bewilligungsstellen. Der Antrag ist zu stellen bis zum 20.10.2023. Dem Antrag beizufügen sind Rechnungen, Kontoauszüge und Belege für Zahlungen, außerdem eine Eigenerklärung, ggf. auch der Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers (zumindest in Bayern).
  • Sind auch Mieter förderberechtigt? Entlastet werden nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Bei Mehrparteienwohnungen ist der Vermieter für die Abwicklung der Entlastung zuständig. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind der Vermieter bzw. die WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.

Beispiele:
Ein Haushalt bezog im Jahre 2022 3.000 Liter Heizöl. Der Preis lag bei 1,60 Euro pro Liter. Gegenüber dem Referenzpreis von 0,71 Euro waren das also mehr als doppelt so viel. Der übersteigende Betrag beträgt 0,89 Euro. Für den Haushalt ergibt sich als Härtefallhilfen eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,6) – 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro

Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe für die Härtefallhilfen von 0,8 x ((4.000 x 0,7) – 2 x (4.000 x 0,24)) = 704 Euro.

2 Kommentare zu “Härtefallhilfen wegen Energiekosten für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle”:

  1. Esther Holten

    Es ist praktisch zu wissen, dass wir möglicherweise Steuergelder aus unserer Energierechnung zurückbekommen können. Wir verbrauchen auch viel und unsere Kosten sind stark gestiegen. /texte/2023/310/

    (Werbelink entfernt; Grund: kommerzielle Werbung; Ihre Redaktion)

  2. Laura Krone

    Wir wollen Heizöl lagern. Gut zu lesen, dass man auch Hilfen bekommen kann durch die hohen Preise. Darum möchte ich zuschlagen, wenn diese wieder sinken.

    (Werbelink entfernt; Grund: kommerzielle Werbung; Ihre Redaktion)

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