Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen können von zahlreichen steuerlichen Vorteilen profitieren – oft bleiben diese jedoch ungenutzt. Eine aktuelle Broschüre des Finanzministeriums Baden-Württemberg liefert praxisnahe Steuertipps für Menschen mit Behinderung und hilft dabei, finanzielle Entlastungen besser zu nutzen.
Steuerliche Entlastungen gezielt nutzen
Menschen mit Behinderungen sehen sich im Alltag häufig mit zusätzlichen Kosten konfrontiert – sei es für medizinische Versorgung, Mobilität oder Betreuung. Um diese Belastungen abzufedern, sieht das deutsche Steuerrecht eine Vielzahl von Vergünstigungen vor. Die neue Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ erklärt anschaulich und leicht verständlich, welche steuerlichen Erleichterungen es gibt und wie diese in der Praxis geltend gemacht werden können.
Behandelt werden unter anderem folgende Themen:
- Steuerfreie Einnahmen, z. B. bestimmte Pflegegelder oder Aufwandsentschädigungen
- Außergewöhnliche Belastungen: behinderungsbedingte Kosten wie Umbauten oder Fahrtkosten (§ 33 EStG)
- Behinderten-Pauschbetrag: pauschale Steuervergünstigungen je nach Grad der Behinderung (§ 33b EStG)
- Werbungskosten oder Betriebsausgaben: behinderungsbedingte Ausgaben können auch hier geltend gemacht werden
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen
- Aufwendungen für ein Kind mit Behinderung: besondere Berücksichtigung im Familienleistungsausgleich
- Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren: direkte Entlastung auf der Lohnabrechnung
- Umsatzsteuerbefreiung bestimmter Leistungen nach § 4 UStG
Wie beantrage ich steuerliche Vergünstigungen?
Viele steuerliche Entlastungen müssen aktiv beantragt oder bei der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig ist dabei die Vorlage entsprechender Nachweise, wie:
- Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid
- Pflegegradbescheid
- Belege über behinderungsbedingte Aufwendungen (z. B. Rechnungen für Hilfsmittel oder Umbauten)
- Nachweis über haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegekosten
Diese Nachweise sollten der Steuererklärung beigefügt oder bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden. In vielen Fällen genügt ein formloser Antrag, etwa für die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte.
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Die Broschüre richtet sich sowohl an betroffene Personen als auch an deren Angehörige, Berater und Unterstützer. Sie bietet konkrete Handlungsempfehlungen, zahlreiche Beispiele und Hinweise zu relevanten Anträgen und Nachweisen.
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Wer die Steuertipps für Menschen mit Behinderung konsequent nutzt, kann jährlich mehrere Hundert Euro sparen – ganz legal und mit wenig Aufwand.