Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Doch wenn der Grund für den Umzug lediglich die erstmalige Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers ist, bleibt der Steuerabzug außen vor – das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil zum Thema „Umzugskosten wegen Arbeitszimmer“ klargestellt.