Die Umsatzsteuerfreiheit für selbstständige Lehrer sorgt regelmäßig für Unsicherheit – besonders, wenn keine direkte Beziehung zu den Schülern besteht. Ein aktuelles BFH-Urteil klärt nun, wann Unterricht an Bildungseinrichtungen umsatzsteuerfrei möglich ist und welche Nachweise vorliegen müssen.
Schlagwort: Bildungseinrichtung
Berufsausbildung: Wie Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung berücksichtigt werden
Bis 2013 war eine Bildungseinrichtung im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsfortbildung keine „regelmäßige Arbeitsstätte“, wenn es sich nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelte. Zudem kam eine regelmäßige Arbeitsstätte nur im Rahmen bezahlter Arbeit in Betracht. Die Fahrtkosten waren folglich mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer oder mit den tatsächlichen Kosten absetzbar. Außerdem konnten Verpflegungspauschbeträge und Unterkunftskosten abgesetzt werden (BFH-Urteile vom 9.2.2012, VI R 42/11 und VI R 44/10).
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