Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue steuerliche Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich bedingten Auslandsreisen. Das Bundesfinanzministerium hat die Beträge im aktuellen BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2024 veröffentlicht. In vielen Ländern ändern sich die Werte – mit Auswirkungen auf die steuerfreie Erstattung und den Werbungskostenabzug.
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