Wenn bei grenzüberschreitenden Fällen keine Rückmeldung der ausländischen Behörde erfolgt, darf das Kindergeld bei fehlender Auskunft aus dem Ausland nicht automatisch gekürzt werden. Ein aktuelles Urteil stärkt die Rechte betroffener Eltern – und schafft Klarheit bei internationalen Kindergeldansprüchen.
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Kindergeld bei Auslandsbezug: Aktuelle Rechtslage und Urteile
Obwohl der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich an einen Wohnsitz im Inland geknüpft ist, gibt es wichtige Ausnahmen – insbesondere bei Entsendungen ins Ausland oder bei Kindern, die im EU-Ausland leben. Doch die Rechtslage für Kindergeld bei Auslandsbezug ist komplex, wie aktuelle Urteile zeigen.

