Zahlreiche ledige Arbeitnehmer, die an einem auswärtigen Ort beschäftigt sind und dort eine Zweitwohnung innehaben, leben an ihrem Heimatort in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern oder einem Elternteil. Will der oder die Ledige dann Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen, lehnt das Finanzamt ab mit der Begründung, am Heimatort werde kein eigener Hausstand geführt. Ist das richtig?
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