Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können.
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Schlagwort: Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale gibt es nur einmal pro Tag
Fährt ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zweimal pro Tag zu seiner Arbeitsstelle, kann er die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung trotzdem nur einmal ansetzen. Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass ein weiterer Werbungskostenabzug für die zweite Fahrt nicht möglich ist (Az. 4 K 3301/09).
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