Säumniszuschläge sorgen regelmäßig für Diskussionen – vor allem wegen ihrer Höhe. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klar gestellt: Seit dem Zinsanstieg im Jahr 2022 bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr an der aktuellen Regelung.
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Säumniszuschläge sorgen regelmäßig für Diskussionen – vor allem wegen ihrer Höhe. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klar gestellt: Seit dem Zinsanstieg im Jahr 2022 bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr an der aktuellen Regelung.