Schlagwort: Finanzgericht

Steuerbescheid: Einspruch auch durch einfache E-Mail zulässig

Gegen einen unrichtigen Steuerbescheid kann man sich auch online wehren. Aufgrund des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 25.7.2013 ist mit Wirkung ab dem 1.8.2013 nun in der Abgabenordnung explizit geregelt, dass „der Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist“ (§ 357 Abs. 1 AO).
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Krankheitskosten: Vorauszahlung von hohen Behandlungskosten absetzbar?

Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen, die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG). Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr aufs Neue wieder überschritten werden muss, bevor sich die außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd auswirken, ist es vorteilhaft, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Jahr zu legen, Rechnungen vorzeitig zu bezahlen oder aber durch Stundung die Bezahlung ins nächste Jahr zu verschieben.
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Prozesskosten für Scheidung weiterhin absetzbar

Scheidung: Zahlung zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs absetzbar

Private Anwalts- und Gerichtskosten sind nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar. Seit 2013 ist im Gesetz festgeschrieben, dass solche Aufwendungen grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen sind, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).


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Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0

Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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