Sachbezüge vom Arbeitgeber bleiben bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022: bis 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Strittig ist oftmals, ob tatsächlich ein steuerfreier Sachbezug oder doch ein steuerpflichtiger Barlohn vorliegt.
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Sachbezüge vom Arbeitgeber bleiben bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022: bis 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Strittig ist oftmals, ob tatsächlich ein steuerfreier Sachbezug oder doch ein steuerpflichtiger Barlohn vorliegt.