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Grundrentenzuschlag: Freiwillige Beiträge zählen nicht

Grundrentenzuschlag: Freiwillige Beiträge zählen nicht

Wer auf den Grundrentenzuschlag hofft, sollte genau hinsehen: Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung helfen nicht weiter. Nur Pflichtzeiten zählen. Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahren anrechenbaren Grundrentenzeiten können einen Grundrentenzuschlag erhalten. Doch wer sich auf freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verlässt, wird enttäuscht: Diese werden laut aktueller Rechtsprechung nicht berücksichtigt – mit weitreichenden Folgen für die Rentenhöhe.


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