Eltern können Kindergeld bei seelisch behinderten Kindern auch nach dem 25. Lebensjahr erhalten – vorausgesetzt, die Behinderung bestand bereits vorher und verhindert die eigenständige Lebensführung. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass ein psychologisches Gutachten ausreichen kann, um die Voraussetzungen für das Kindergeld nachzuweisen – ein ärztliches Gutachten ist nicht immer notwendig.