Sie haben einen Computer und ein Telefon? Dann können Sie die Anschaffungskosten vielleicht von der Steuer absetzen. Dies ist möglich, wenn Arbeitnehmer privat angeschaffte Computer, Handys, Software und andere IT-Geräte auch beruflich nutzen. Das gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren.
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Schlagwort: Werbungskosten
Richter und Hochschullehrer können Arbeitszimmer nicht absetzen
In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei Hochschullehrern (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richtern (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Sie können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen.
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