Wer in Deutschland gemeldet ist, gilt nicht automatisch als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Eine unbeschränkte Steuerpflicht setzt voraus, dass jemand seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass kurze Besuchsaufenthalte – selbst bei bestehender Meldeadresse – nicht ausreichen, um diese Voraussetzung zu erfüllen. Was das für Auslandstätige bedeutet, lesen Sie hier.