Erbschaft: Neuregelung des Erbrechts in der Europäischen Union

Immer mehr Menschen arbeiten in europäischen Nachbarländern oder verbringen dort ihren Lebensabend. Viele von ihnen besitzen am neuen Lebensort wie auch im Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Künftig wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht.

Kommt es zu einem Erbfall, stellt sich nach derzeitigem Recht stets die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. Die damit verbundenen Schwierigkeiten werden anhand des nachfolgenden deutsch-französischen Beispiels deutlich: Nach deutschem Recht bestimmt sich das Erbrecht nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Es folgt dem Staatsangehörigkeitsprinzip.

Bei Immobilien hingegen knüpfen Franzosen daran an, in welchem Land diese liegen. Bei sonstigen Nachlasswerten entscheidet der letzte Wohnsitz des Verstorbenen. Stirbt also eine Deutsche oder ein Deutscher mit Hausbesitz in Frankreich, wird derzeit das Haus nach französischem Recht vererbt. Die Eigentumswohnung in Deutschland unterliegt dagegen deutschem Erbrecht.

Aktuell gilt seit dem 17.8.2015 die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Es folgt einem einfachen Prinzip: dem Recht des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Lebt und stirbt ein Deutscher in Frankreich, unterliegt die Erbschaft dementsprechend französischem Recht. Es sei denn, im Testament wird ausdrücklich die Anwendung deutschen Erbrechts festgelegt. Die neue Verordnung bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden (Bundesregierung, PM vom 21.7.2015).

Wahlrecht: Wer möchte, dass das Erbrecht des Landes angewandt wird, dessen Staatsangehörigkeit er be-sitzt, muss dies ausdrücklich im Testament festlegen. Lebt also beispielsweise eine Deutsche oder ein Deut-scher in Frankreich und möchte, dass deutsches Erbrecht im Erbfall angewendet wird, so muss dies klar aus dem letzten Willen hervorgehen.

Lohnsteuer kompakt: Ausländische Erbregelungen können stark von deutschem Recht abweichen. Sie können Nachteile, gegebenenfalls aber auch Vorteile für die Erben mit sich bringen. Jeder Betroffene sollte also jetzt schon prüfen, welches Erbrecht für ihn günstiger ist und sich ggf. rechtlich beraten lassen.

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