Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 selbst erstellen – z. B. mit Lohnsteuer kompakt –, gilt folgende gesetzliche Frist:
Abgabefrist: 31. Juli 2025
Bis zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein.
Die Frist ist gesetzlich geregelt in § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO). Versäumen Sie die Frist, kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.
Versäumen Sie die Frist, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden.
Fristverlängerung beantragen – aber rechtzeitig!
- Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind.
- Der Antrag muss vor dem 31. Juli 2025 gestellt werden.
- In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2025 gewährt.
Grundlage: § 109 AO (Fristverlängerung durch das Finanzamt im Einzelfall)
Freiwillige Abgabe: Mehr Zeit für Ihre Erklärung
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.
Für das Steuerjahr 2024 bedeutet das: Freiwillige Abgabe möglich bis zum 31. Dezember 2028
Gesetzliche Grundlage: § 169 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
Tipp: Im Zweifel ans Finanzamt wenden
Sie sind sich unsicher, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind? Dann fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach. Dort erhalten Sie eine verlässliche Auskunft.
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